Betrieblich bezahlte Vorsorgeuntersuchung ist für Führungskräfte nicht lohnsteuerpflichtig
Die Gesundheit von Mitarbeitern wird von immer mehr Unternehmen als hochwertiges Gut angesehen. Daher ist es nicht verwunderlich, wenn Firmen auch in diesbezügliche Vorsorgeuntersuchungen und Check-ups investieren. Das Finazgericht (FG) Düsseldorf musste jetzt darüber entscheiden, ob in diesen Fällen Lohnsteuer und Sozialabgaben anfallen oder nicht. Die Antwort ist mehr als interessant.
Der Fall aus der Praxis
Ein Unternehmen bot seinen leitenden Angestellten die Teilnahme an einer kostenlosen medizinischen Vorsorgeuntersuchung an. Der Gesundheitscheck sollte der Früherkennung von Herz- und Kreislauferkrankungen dienen, aber auch eine Krebsvorsorge einschließen. Bei Teilnahme erfolgte ein entsprechender Vermerk in die Personalakte Die Aufwendungen des Arbeitgebers wertete das Finanzamt als geldwerten Vorteil und damit als Arbeitslohn, da die Teilnahme freiwillig gewesen sei. Der Arbeitgeber teilte diese Auffassung nicht und klagte.
Das sagt der Richter
Das Gericht stellte sich auf die Seite des Unternehmens. Unrichtigerweise habe das Finanzamt den Wert der finanziellen Aufwendungen für die Vorsorgeuntersuchungen als Arbeitslohn erfasst. Diese erfolgten nach Überzeugung des Gerichts im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse der Klägerin und damit nicht als Gegenleistung für die Arbeitskraft der leitenden Mitarbeiter. Da das Angebot ausschließlich an Führungskräfte gerichtet wurde, welche im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmern im Krankheitsfall nur schwer zu ersetzen seien, untermaure diese Annahme entscheidend (FG Düsseldorf 30.9.2009, 15 K 2727/08 L).
Das bedeutet diese Entscheidung
Bezahlen sie die kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen für ihre leitenden Angestellten, entsteht dadurch kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Voraussetzung ist aber, dass ein ganz überwiegendes betriebliches Interesse zum Ausdruck kommt.
Praxistipp
Unterstreichen sie ihr betriebliches Interesse, indem sie den Inhalt und Turnus der Untersuchungen selbst festlegen.
Stellen Sie die Teilnahme ohne jeden Zwang und damit freiwillig anheim. Achten sie auch darauf, dass sie nicht den Anschein eines „Entlohnungsbonus“ erzeugen, indem sie etwa den Inhalt und Wert der ärztlichen Untersuchungen entsprechend der jeweiligen Qualifikation des einzelnen Mitarbeiters zuzuschneiden.
Expertenrat
Hätten nicht Sie als Chef die Kosten für die Vorsorgeuntersuchung übernommen, wären sie durch die Krankenversicherungen des Arbeitnehmers getragen worden. Aus diesem Grund können sich sowohl Sie als auch ihr Arbeitnehmer in vergleichbaren Fällen gegen die Festsetzung von Lohnsteuer und Sozialversicherung bei Übernahme der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen zur Wehr setzen.
Checkliste zum Download
Gesunde Mitarbeiter sind ein Gewinn fürs Unternehmen. Möchten sie die Gesundheit durch gezielte Maßnahmen fördern, sollten sie diese anhand unserer Checkliste: Lohnsteuerbefreiung bei betrieblicher Gesundheitsförderung prüfen. So ersparen Sie sich Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben.
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