Erfolgsfaktor Marke - So können Sie Ihre Zeichen rechtlich schützen
Die Verletzung von Marken- oder Warenzeichenrechten kann zu teuren Unterlassungs- und Schadensersatzklagen führen. Dies gilt zumindest dann, bevor Sie irgendwelche Zeichen kennzeichenrechtlich benutzen, die nicht ausschließlich aus Ihrem eigenen bürgerlichen Namen bestehen.
Marken können deutschen oder europäischen Schutz genießen
Marken und Zeichen haben den rechtlichen Zweck, Waren bzw. Dienstleistungen des von Ihnen geführten Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Zum Schutz eines solchen Zeichens als Marke bedarf es einer Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Daneben gibt es noch einen internationalen und einen europäischen Markenschutz. Letzterer wird beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante/Spanien, auch kurz als „Europäisches Markenamt“ bezeichnet, beantragt.
So gehen Sie bei der Markenanmeldung vor
Wenn Sie Ihr Zeichen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Marke anmelden möchten, müssen Sie zunächst wissen, ob Ihr Zeichen, das Sie verwenden möchten, eine Marke im Sinnes des Markengesetzes ist. Prüfen Sie deshalb, ob Ihr Zeichen anmeldungsfähig ist.
Checkliste zum Download
Hier geht’s zur Checkliste Rechtliche Voraussetzungen der Markenanmeldung.
Markenschutz ist nicht teuer
Die Kosten für eine Markenrechtseintragung sind relativ günstig. Eine Eintragung beim DPMA selbst ist schon für 300 € zu haben. Dazu sollten Sie gegebenfalls die Kosten für einen Rechtswalt (allerdings keine Pflicht) und eine Markenrecherche einkalkulieren.
Vorsicht
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) prüft vor Eintragung nur, ob „absolute Schutzhindernisse“ vorliegen und nicht, ob Ihr Zeichen, das Sie als Marke schützen möchten, bereits einen Schutz durch ältere Rechte Dritter genießt. Deshalb müssen Sie unbedingt eine Markenrecherche in einschlägigen Markenregistern durchführen bzw. durchführen lassen.
Wir empfehlen Ihnen daher, schon vor der Antragstellung einen Patentanwalt bzw. einen auf dem Gebiet des Markenrechts versierten Rechtsanwalt zu konsultieren.
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