Gericht rügt Bank: 15 € für Kontoauszug-Duplikat sind unangemessen
Bank darf keine 15 € für Kontoauszug-Duplikat verlangen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte kritisiert, dass die von der Commerzbank erhobene Gebühr für die Nacherstellung eines Kontoauszugs in Höhe von 15 € die Kosten der Bank bei weitem übersteige und den Kunden unangemessen benachteilige. Die Bank habe ihrer Kalkulation völlig überzogene Stundensätze zugrunde gelegt. Mit dieser Argumentation klagten die Verbraucherschützer gegen die Gebühr.
Die Klage hatte Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts müssten die Banken zwar ein Duplikat des Kontoauszugs nicht kostenlos zur Verfügung stellen. Das Entgelt müsse aber angemessen sein und sich an den tatsächlichen Kosten der Bank ausrichten. Diesen Nachweis habe die Bank hier nicht erbracht. Selbst nach der Rechnung der Bank sei der Preis für den Kontoauszug für mehr als 80 Prozent der betroffenen Kunden deutlich zu hoch. Ein Gewinn durch die Erhebung des Entgelts sei zu vermeiden (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 23.01.2013, Az. 17 U 54/12).
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