Zensus 2011: Statistische Landesämter starten neue Haushaltsbefragung in kleineren Gemeinden
Befragung soll Unstimmigkeiten bei Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz aufklären
Ab Oktober 2011 findet im Rahmen des Zensus 2011 die Befragung zur Klärung des Wohnsitzes statt. Mit Hilfe dieser Befragung klären die Statistischen Landesämter vor allem in kleineren Gemeinden unter 10 000 Einwohnern unstimmige Angaben aus den Melderegistern. Diese Unstimmigkeiten können zum einen daraus resultieren, dass eine Person an mehreren Orten mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Zum anderen können Personen ausschließlich mit Nebenwohnsitz gemeldet sein. In Fällen von mehreren Hauptwohnsitzen wird die Befragung nur durchgeführt, wenn sich eine der Meldeanschriften in einer Gemeinde mit weniger als 10.000 Einwohnern befindet. In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern können Über- und Untererfassungen auf Basis der Haushaltsbefragung statistisch korrigiert werden. Personen, die nur mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, erhalten in jedem Fall (also unabhängig von der Größe der Gemeinde) einen Fragebogen. Die Befragung zur Klärung des Wohnsitzes erfolgt in erster Linie per Post. Der Fragebogen enthält nur wenige Fragen: Neben Merkmalen wie Alter und Familienstand müssen alle Befragten angeben, ob diese Anschrift am 09.05.2011 ihr Haupt- oder ihr Nebenwohnsitz war und ob sie an diesem Tag an weiteren Anschriften gemeldet waren. Ein Musterfragebogen steht im gemeinsamen Internetportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.zensus2011.de zur Ansicht bereit.
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