Zensus 2011 – Diese Fragen müssen Immobilienbesitzer beantworten
Derzeit werden von den Statistischen Landesämtern die Fragebögen zum Zensus 2011 verschickt. Alle 17,5 Millionen Eigentümer beziehungsweise Verwalter von Wohnraum müssen zum Zensus 2011 im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung verschiedene Fragen beantworten, die Angaben beziehen sich auf den 9. Mai 2011. Für jedes Gebäude werden folgende Angaben benötigt: die Art des Gebäudes – ist es beispielsweise ein Wohngebäude oder ein Wohnheim –, die Zahl der Wohnungen im Gebäude, der Gebäudetyp, die Eigentumsverhältnisse, das Baujahr und die Heizungsart. Zu jeder Wohnung werden insgesamt neun Fragen gestellt. Hier interessiert vor allem die Art der Wohnungsnutzung – beispielsweise vom Eigentümer bewohnt oder vermietet –, die Wohnfläche, die Zahl der Räume, der Wohnungstyp und die Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben.
Für Deutschland eher überflüssig erscheint hier die Frage, ob es in der Wohnung ein Bad und ein WC gibt. Der Hintergrund aber ist: Dies ist ein EU-weiter Zensus, der die Situation aller Mitgliedstaaten so genau wie möglich abbilden soll. Es kann also sein, dass Ausstattungsmerkmale für Wohnungen erfragt werden, die in einigen Mitgliedstaaten überwiegend als Standard angesehen werden. Außerdem müssen im Fragebogen die Namen von bis zu zwei Personen angegeben werden, die in der Wohnung wohnen. Diese Angabe ist notwendig, weil die Zensusergebnisse am Ende auch Aufschluss über die Zahl und Struktur der Haushalte geben sollen – also in welchen Wohnungen statistisch gesehen (Quadratmeter, Zahl der Räume, Heizungsart, Bad/Dusche) welche Haushalte (Personenzahl, Familienverhältnisse) leben. Um solche Zusammenhänge statistisch richtig abbilden zu können, ist am Ende des Zensusverfahrens eine sogenannte Haushaltegenerierung erforderlich. Bei dieser werden unter anderem die Namen der aus der Gebäude- und Wohnungszählung erfragten Bewohner mit den im Melderegister gemeldeten Personennamen zusammengeführt. Die Namen und die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner sind sogenannte Hilfsmerkmale und dienen nur der Organisation des Zensus 2011. Sie werden nicht ausgewertet und zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht. Der ausgefüllte Fragebogen muss postalisch an die angegebene Rücksendeadresse gesendet werden. Alle, die Porto sparen wollen, können seit dem 02.05.2011 den Fragebogen auch online ausfüllen.
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