Freizügigkeit für Arbeitnehmer ab 1. Mai – Migration soll Aufschwung stützen
Maximal 1,2 Millionen Menschen im Erwerbsalter werden nach Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) voraussichtlich bis 2020 aus den mittel- und osteuropäischen Staaten nach Deutschland einwandern, wenn ab 01.05.2011 die Arbeitnehmer-Freizügigkeit gilt. Esten, Letten, Litauer, Polen, Slowaken, Slowenen, Tschechen und Ungarn können dann ohne jegliche Beschränkung hierzulande eine Arbeit aufnehmen.
Die Bundesrepublik ist damit neben Österreich das letzte EU-Land, das die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit gewährt – Großbritannien etwa hatte seine Grenzen direkt 2004 nach dem EU-Beitritt der neuen Mitglieder geöffnet und avancierte damit zum Ziel Nummer eins der osteuropäischen Zuwanderer. Geschadet hat es der Insel nicht, die Migranten haben zum Wirtschaftsboom Mitte des Jahrzehnts beigetragen, die Arbeitslosenquote stieg kaum. Deutsche Beschäftigte sind dennoch misstrauisch: Rund 40 Prozent fürchten laut einer Umfrage der Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult, dass sich die Arbeitnehmerfreizügigkeit negativ auf ihren Job auswirken wird. Dabei könnten die Migranten aus Mittel- und Osteuropa gerade jetzt im Aufschwung helfen, den zusätzlichen Arbeitskräftebedarf zu decken und den einen oder anderen Engpass zu überbrücken.
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