Geld vom Staat – Start der Förderperiode 2011 für den Güterkraftverkehr
Das Bundesamt für Güterverkehr hat jetzt den Beginn der Förderperiode 2011 für den Güterkraftverkehr bekannt gegeben. Für die Bewilligung von Zuwendungen im Rahmen der staatlichen Förderung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren LKW können für die Förderperiode 2011 ab dem 01. November 2010 Anträge gestellt werden. Antragsschluss für das Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung“ ist der 15.02.2011, für das „De-minimis“- Förderprogramm der 31.03.2011. Maßgebend ist jeweils der Eingang des vollständigen Antrages beim Bundesamt. Mit den Maßnahmen darf nicht vor Eingang des Antrags bei Bundesamt für Güterverkehr und nicht vor dem 01.01.2011 begonnen werden. Die Maßnahme beginnt mit dem Datum der Auftragsvergabe. Die „De-minimis“– Förderrichtlinie wurde nicht verändert, allerding ergeben sich bei der Förderrichtlinie „Aus- und Weiterbildung“ Neuerungen:
- Die erfolgreiche Ausbildung zum Berufskraftfahrer wird bei einer Ausbildungsdauer von 36 Monaten mit 35.000 € (KMU) oder mit 30.000 € für größere Unternehmen bezuschusst.
- Die nachgewiesenen Kosten für Ausbilder bei internen Schulungen und die Seminargebühren für externe Anbieter sind förderfähig.
- Die nachgewiesenen sonstigen Kosten je Teilnehmer und Schulungstag werden maximal bis zur Höhe von 40 € anerkannt. Bei mehrtägigen Weiterbildungsmaßnahmen sind Übernachtungskosten pauschal in Höhe von 20 € förderfähig.
- Die förderfähigen Weiterbildungsmaßnahmen sind in einer Anlage zur Förderrichtlinie abgebildet.
Im Hinblick auf das begrenzte Fördervolumen weist das Bundesamt daraufhin, dass die Anträge entsprechend dem Antragseingang bearbeitet werden.
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