Amtlich – Jedes 9. neue Arbeitsverhältnis zwischen 2004 und 2008 war Zeitarbeit
Die Zeitarbeit hat in den vergangenen Jahren weiter deutlich an Bedeutung gewonnen. Das zeigt der aktuell veröffentlichte Elfte Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), der nun als Unterrichtung (17/464) vorliegt. Die Zahl der Verleihbetriebe ist laut Bericht von 2004 bis 2008 um 143 Prozent gestiegen, die Zahl der Zeitarbeitnehmer hat sich ausgehend von 385 000 im Jahresdurchschnitt 2004 bis auf 760 000 im Jahresdurchschnitt 2008 erhöht und damit nahezu verdoppelt. Insbesondere mittlere und große Betriebe nutzten Zeitarbeit deutlich häufiger und intensiver als noch vier Jahren zuvor, heißt es weiter. Zwar lag der Anteil der im Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung Beschäftigten an der Gesamtbeschäftigtenzahl laut Bericht im Zeitraum 2005 bis 2008 bei maximal 2,6 Prozent. Trotzdem sei die Arbeitnehmerüberlassung von erheblicher Bedeutung für die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt gewesen, schreibt die Regierung: Mehr als jedes neunte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis, das im Berichtszeitraum begründet wurde, war ein Zeitarbeitsverhältnis. An dem in diesem Zeitraum erfolgten Aufbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Deutschland hatte die Arbeitnehmerüberlassung laut Regierungsangaben einen Anteil von mehr als 20 Prozent.
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