Gericht bestätigt Sicherheit des PIN-Systems - Banken haften nicht bei Diebstahl
Das PIN-System für Bargeldabhebungen mit Kreditkarten ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main ausreichend sicher. Damit hat das Gericht eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen. Die Verbraucherschützer hatten die Ansicht vertreten, dass das System aus Karte und Geheimnummer nicht mehr sicher sei, und wollten deshalb einen weitergehenden Schutz der Bankkunden durchsetzen. Gegenstand des Verfahrens waren mehrere Schadensfälle von Karteninhabern, die eintraten, nachdem Kreditkarten gestohlen oder abhandengekommen und mit richtiger PIN an Geldautomaten erfolgreich zum Bargeldbezug eingesetzt worden waren. Die Konsequenz aus diesem Urteil ist, dass Kreditinstitute weiterhin nicht für Abhebungen mit Geheimzahl von Kreditkarten haften, die den Inhabern verloren gegangen oder gestohlen worden sind (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 17.06.2009, Az.: 23 U 22/06).
Weitere Informationen zu diesem Urteil erhalten Sie in dem Beitrag Kreditkartenmissbrauch – Wie Sie sich als Kartenbesitzer schützen können.
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