Neue EU-Verordnung nimmt Ratingagenturen an die Kandarre
Das Europäische Parlament hat eine neue Verordnung für die Tätigkeit von Ratingagenturen in der Gemeinschaft verabschiedet. Künftig müssen Ratingagenturen im Hinblick auf Integrität, Qualität und Transparenz hohe Standards erfüllen und sollen außerdem von den Regulierungsbehörden laufend überwacht werden. Mit der Verordnung, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten ab 2010 gilt, wollen Kommission und Parlament einen gemeinsamer Regulierungsrahmen für die Abgabe von Ratings einführen um so Marktvertrauen wiederherzustellen und den Anlegerschutz zu verbessern. Wenn Ratingagenturen wollen, dass ihre Ratings EU-weit verwendet werden dürfen, müssen sie sich in Zukunft registrieren lassen. Entsprechende Anträge sind an den Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) zu richten. Registrierte Ratingagenturen müssen strenge Regeln befolgen, die gewährleisten, dass ihre Ratings nicht durch Interessenkonflikte beeinflusst, die Qualität der Ratingmethode und Ratings überwacht werden und ihre Tätigkeiten transparent sind.
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