Zahnarztbehandlung: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser!
Auch Zahnärzte sind nur Menschen und diese sind bekanntermaßen nicht fehlerfrei. Ohne Frage, der Großteil der Zahnärzte bemüht sich, dem Patienten eine ausgezeichnete und schmerzfreie Behandlung zu Gute kommen zu lassen. Aber dennoch: Für den Patienten gilt die bereits vielzitierte Phrase „Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser!“, insbesondere bei den permanent steigenden Behandlungskosten und Kosten für Zahnersatz.
Vorbeugen statt Nachsorgen
Als Patient verlassen Sie sich darauf, dass Ihr Zahnarzt in der Behandlung den gegenwärtigen Stand der Medizin anwendet und erforderliche bzw. sinnvolle Arbeiten durchführt. Doch dies ist nicht immer der Fall, wie Statistiken der telefonischen Patientenberatungsstelle belegen. Auch wird immer wieder von Abrechnungsfehlern berichtet, die für den Patienten – wenn überhaupt - nur schwer nachvollziehbar sind.
Unabhängig davon, dass ein gesundes Vertrauensverhältnis zwischen Patient und behandelndem Zahnarzt unerlässlich ist, sollten Sie als Patient stets nachfragen, welche Maßnahmen Ihr Zahnarzt plant und warum er diese in Erwägung zieht. Es ist keineswegs ein Zeichen von Misstrauen, sich nach Alternativen zu erkundigen und sich über Vor- und Nachteile zu informieren.
Dabei gilt: Das Ziehen eines Zahnes sollte immer die letztmögliche Option sein! Das betrifft auch die Weisheitszähne, weswegen der Zahnarzt eine plausible Begründung für das Entfernen dieser vorbringen sollte.
Um allerdings die richtigen Fragen stellen zu können, sollten Sie sich zuvor über ein paar grundlegende Fakten zum Thema Zahngesundheit informieren. Nur wer sich mit Grundbegriffen des Zahnaufbaus, der Zahnpflege und der Zahnbehandlung auskennt, kann im Zweifelsfall gezielt nachfragen. Auch in puncto Zahnversicherung und darin enthaltene Leistungen ist es gut, den eigenen Vertrag kritisch zu beleuchten. Einige Versicherer wie Ergo-Direkt stellen ihren Kunden neben Detailinformationen zu einzelnen Versicherungsvarianten auch wissenswerte Fakten rund um das Thema Zahngesundheit und Zahnbehandlungen zur Verfügung. So muss der Gang zum Zahnarzt kein Buch mit sieben Siegeln bleiben. Auch Behandlungsempfehlungen und Kostenaufstellungen werden so für den Patienten leichter verständlich.
Umfang der Kosten, Alternativlösungen - Fragen Sie nach
Das Nachfragen bezüglich der entstehenden Kosten ist eine Selbstverständlichkeit. Aber Achtung: Im Kostenvoranschlag werden oft nur die eigentlichen Behandlungskosten angegeben, ohne auf die Folgekosten hinzuweisen, die zum Beispiel bei Kronen oder Brücken entstehen können. Wir raten Ihnen, auch hier die Kosten für alternative Lösungen zu erfragen.
Wenn Sie sich beim Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes eine dritte Meinung einholen möchten, können Sie eine Beratung in Anspruch nehmen. Oftmals werden dies kostenfrei oder zumindest sehr günstig angeboten, da sich die Versicherungen den Abschluss eines attraktiven Zahnzusatzversicherungsvertrags erhoffen.
Wie viel Sie an Zahnarztkosten sparen können, macht ein Test von Stern TV deutlich. 13 unterschiedliche Mediziner wurden um Kostenvoranschlag für eine bestimmte Zahnarztbehandlung gebeten. Ein Gutachter bezifferte die Behandlungskosten auf 8.200 Euro. Die Ergebnisse variierten stark. Während einige Zahnärzte die Kosten für den Eingriff ähnlich kalkulierten, verlangten andere über 20.000 Euro für die Behandlung. Teilweise waren die gestellten Diagnosen sogar fehlerhaft bis unvollständig.
Scheuen Sie sich also nicht, Preise zu vergleichen! Das ist sowohl über ein direktes Nachfragen bei unterschiedlichen Ärzten möglich als auch mithilfe eines Fachberaters.
Unser Tipp: Zahnkosten-Auktionen im Internet
Im Internet finden Sie seriöse Anbieter von Zahnkosten-Auktionen, auch Zahnkosten-Optimierer genannt. Über diese haben Sie die Möglichkeit, einen kompetenten und kostengünstigen Zahnarzt in Ihrer Nähe zu finden und sich weitere Meinungen sowie Angebote einzuholen.
Und so geht´s:
- Sie benötigen den Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes, den Sie in Kopie neben weiteren Informationen (Formblatt wird Ihnen zur Verfügung gestellt) einschicken müssen
- Ihre Behandlungsmaßnahme wird dann anonym in das Auktionsportals eingestellt.
- Zahnärzte aus der Region können ein Angebot vorlegen, dass natürlich unter dem Startangebot Ihres Zahnarztes liegen muss. Ganz unverbindlich und unkompliziert.
Beispiele auf den Portalen weisen Kostenersparnisse von bis zu 54% aus.
Kronen, Zahnersatz und Brücken als besonderes Streitthema
Insbesondere bei komplexeren Eingriffen kann es zu Anpassungsproblemen kommen (z.B. „Drücken“ des Zahnersatzes, schiefe Kronen o.ä.). Auch Scheuerstellen können Schmerzen verursachen. Oft kommt es vor, das die Ränder einer Krone nicht exakt mit dem Zahn abschließen, um diesen zu schützen oder das Kauen mit dem neuen Gebiss bereitet erhebliche Unannehmlichkeiten.
In diesen Fällen sollten Sie als Patient von dem behandelten Arzt zunächst „Nacherfüllung“ als Leistung einfordern. Es liegt im Ermessen des Zahnarztes, ob eine Nachbesserung erfolgt oder gar Ersatz angefertigt wird.
Hinweis:
Zwei Jahre besteht die gesetzliche Pflicht der kostenfreien Nachbesserung seitens des Zahnarztes.
Ist das Vertrauen zu Ihrem Zahnarzt gestört, weil dieser die Nachbesserung verweigert, können Sie die Behandlung abbrechen. Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, müssen Sie dazu Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse halten. Wurde der Zahnarzt dann gewechselt, muss der erstbehandelte Arzt die Folgekosten übernehmen.
In Niedersachsen sorgt ein Zahnarzt (der „Implantat-Papst“) bereits seit einigen Jahren für negative Aufmerksamkeit: Der Staatsanwaltschaft Hannover liegen mittlerweile zirka 300 Fälle von potentiellem Abrechnungsbetrug und mehr als 50 Strafanzeigen vor. Gegen die ungewöhnlich hohe Anzahl schwerer Vorwürfe haben sich mittlerweile deutschlandweit 130 Patienten zusammengeschlossen, die auf den Abschluss der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft warten. Bis Ende des Jahres wird entschieden werden, ob eine Anklage durch die Staatsanwaltschaft erfolgt.
Doch auch in Internetforen mit Fragen zum Recht häufen sich die Anfragen verunsicherter Patienten!
Lassen Sie sich umfassend beraten
Es besteht keine Notwendigkeit, sich vom Zahnarzt unter terminlichen Druck setzen zu lassen, da dieser insbesondere bei großen Operationen oder Eingriffen genügend Zeit gewähren muss, damit Sie sich über den Eingriff und Alternativen informieren kännen.
Bei Verdacht auf Pfusch sollten Sie unbedingt einen weiteren Zahnarzt zwecks Begutachtung aufsuchen. Auch hierbei sind zumindest die gesetzlichen Krankenkassen behilflich. Wird der behandelnde Arzt auf die Nachbesserungen oder den Ersatz hingewiesen wird und weigert sich dieser jene Leistung zu erbringen, ist die Beziehung zwischen Zahnarzt und Patient gestört. Führen die Gespräche mit Ihrem Zahnarzt zu keinem Ergebnis, sollten Sie weitere Schritte einleiten:
- Sprechen Sie zunächst mit Ihrer Krankenkasse, um eventuelle Einwände und Zweifel auszuräumen.
- Beginnen Sie, ein Schmerztagebuch zu führen (wann, wo, wie lang und wie intensiv traten Schmerzen auf)
- Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt eine Kopie Ihrer Patientenunterlagen aushändigen. Dies kann zumindest mittels einem Anwalt erwirkt werden, denn viele Zahnärzte reagieren auf den Verdacht eines medizinischen Fehlers sensibel.
Schmerztagebuch zum Download
Wir haben eine Vorlage für Ihr Schmerztagebuch vorbereitet.
Vorlage für Ihr Schmerztagebuch
Keine Empfehlungen spricht die Hamburger Verbraucherzentrale für die Beratungsstellen der Zahnarztkammern aus, da diese nicht neutral agieren. Sie verweist stattdessen auf die Patientenberatungs-Stellen, die kostenlos mit Ratschlägen zur Seite stehen.
Bei Ärzte-Pfusch unterstützt Sie Ihre gesetzlichen Krankenkassen bei der eventuellen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld.
Haben Sie die Absicht zu klagen, engagieren Sie unbedingt einen Fachanwalt für Medizin-Recht. Dieser kann nicht nur die Höhe Ihrer Schmerzensgeldansprüche abschätzen, sondern berät Sie auch über die Optionen, die ein Schlichtungs- und Güteverfahren bei der Ärztekammer bereithält.
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