Vorsicht App-Abzocke! So schützen Sie Smartphone und Tablet vor der Kostenfalle
Vorsicht App-Abzocke! So schützen Sie Smartphone und Tablet vor der Kostenfalle
Kostenlose Apps downloaden können sich Besitzer von Smartphones und Tablets überall im Internet.
Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, denn nicht selten tappen ahnungslose User in die Kostenfalle. Die Verbraucherschützer der Verbraucherzentralen warnen vor der App-Abzocke. Die teilweise kostenfreien Programme verbergen nicht selten hinterlistige Kostenfallen in Form von Werbebannern, die eher unscheinbar Abos für Klingeltöne oder ähnliche Dienste anpreisen. Bereits ein versehentliches Tippen auf das Banner oder eine sich öffnende Internetseite reicht aus, um ein kostenpflichtiges Abo zu aktivieren.
Mit der Mobilfunkrechnung kommt das böse Erwachen
Die Betreiber der Kostenfallen kassieren die ahnungslosen Kunden über die monatliche Mobilfunkrechnung ab. Die Meisten der hinters Licht geführten User erfahren erst mit Erhalt ihrer Mobilfunkrechnung von der App-Abzocke. Das sogenannte WAP-Billing ermöglicht das praktische Bezahlen per Smartphone. Die Angabe einer Konto- oder Kreditkartennummer ist nicht erforderlich. Mit dem (zumeist versehentlichen) Antippen des Werbebanners wird die Rufnummer des Nutzers automatisch übermittelt. Die Rufnummer ermöglicht es dem Abzocker, den Mobilfunkanbieter zu ermitteln, um dann einen Zahlungsvorgang für die Kostenfalle in die Wege zu leiten.
Telekommunikationsgesetz ermöglicht Sperre
Das Telekommunikationsgesetz bietet nun Lösungen für Smartphone und Tablet an, damit Sie nicht Opfer der App-Abzocke werden. Kunden können die Abrechnung unerwünschter Dienste über die Mobilfunkrechnung unterbinden.
Praxis-Tipp
Fordern Sie Ihren Mobilfunkanbieter auf, die Identifizierung Ihres Anschlusses für die Inanspruchnahme oder Abrechnung von Abo-Fallen kostenfrei zu sperren. Nutzen Sie hierzu den Musterbrief der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, den Sie hier downloaden können
Wählen Sie zwischen Teilsperre und Vollsperre
Sollten Sie eine vollständige Sperre beantragen, so gehen Ihnen auch sämtliche nützlichen Dienste verloren (z. B. Bezahlung per WAP-Billing oder das Buchen von Tickets). Möchten Sie nicht komplett auf WAP-Dienste verzichten, so sollten Sie sich bei Ihrem Mobilfunkanbieter darüber informieren, ob die Möglichkeit einer Teilsperre besteht, die nur spezielle Abos betrifft.
Wichtiger Hinweis
Eine Sperrung des WAP-Billing hat lediglich zur Folge, dass dieser bestimmte Bestell- und Zahlungsweg unterbunden ist. Ansonsten kann der User weiterhin in üblicher Manier Dienste in Anspruch nehmen und per Rechnungsstellung oder Lastschrift bezahlen.
Drahtlosnetzwerke sind sicherer
Die App-Abzocke funktioniert nur bei Endgeräten, die per eingelegter SIM-Karte eine Verbindung zum Mobilfunknetz aufbauen. Der Zugriff über das heimische Netzwerk (W-LAN) auf das Internet ist zumindest in den eigenen vier Wänden geschützt.
Praxis-Tipp
Stellen Sie Ihr Smartphone so ein, es in Ihren eigenen vier Wänden automatisch vom Mobilfunknetz in das heimische Netzwerk wechselt. Tablets sind hiervon nicht betroffen, sofern sie keine SIM-Karte enthalten.
Abo sofort beim Anbieter beenden
Auf der Mobilfunkrechnung unerwünscht auftauchende Abos sollten Sie unmittelbar nach Erhalt der Rechnung beim Anbieter reklamieren – egal, ob Sie die Abrechnung für korrekt halten oder nicht. Nur so verhindern Sie, dass Ihnen im nächsten Monat wieder Kosten entstehen, die auf Ihrer Mobilfunkrechnung erscheinen. Ist es nicht möglich, das Abo auf der Internetseite des Anbieters zu beenden, sollten Sie per Einschreiben mit Rückschein kündigen.
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