Falsche Lackfarbe rechtfertigt Rücktritt vom Kaufvertrag
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt die Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe im Regelfall einen erheblichen Sachmangel und eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers dar.
Der Fall aus der Praxis
Im März 2005 kaufte der Beklagte bei einem in den USA ansässigen Unternehmen einen Pkw Chevrolet Corvette zu einem Preis von rund 55.000 US-Dollar. Das von der Verkäuferin anschließend zur Lieferung angebotene Fahrzeug wies jedoch nicht, wie im Vertrag angegeben, eine Lackierung in "Le Mans Blue Metallic" auf, sondern war schwarz. Der Beklagte verweigerte deshalb die Annahme des Fahrzeugs und die Zahlung des Kaufpreises mit der Begründung, die Verkäuferin habe den Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt. Die Klägerin verlangte - aus abgetretenem Recht der Verkäuferin - Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Lieferung des Fahrzeugs.
Das sagt der Richter
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe im Regelfall einen erheblichen Sachmangel und damit auch eine erhebliche Pflichtverletzung darstellt, und zwar auch dann, wenn der Käufer zunächst auch eine andere Fahrzeugfarbe in Betracht gezogen habe. Die Lackfarbe bestimme maßgeblich das Erscheinungsbild eines Kraftfahrzeugs und gehöre deshalb für den Käufer zu den maßgeblichen Gesichtspunkten seiner Kaufentscheidung (BGH, Urteil vom 17.02.2009, Az.: VIII ZR 70/07).
Das bedeutet die Entscheidung
Der Käufer eines Kraftfahrzeugs hat bei Lieferung des Fahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe im Regelfall ein Rücktrittsrecht. Eine Farbabweichung ist grundsätzlich ein erheblicher Sachmangel und damit auch eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers.
Wichtiger Hinweis
Wenn Sie als Käufer eines Kraftfahrzeuges vom Kaufvertrag zurückgetreten sind, können Sie einen Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten haben. Dieser Anspruch wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.
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