Miles & More: Vielflieger unterliegt Lufthansa im Streit um Bonusmeilen
So funktioniert das Vielflieger-Prämienprogramm „Miles & More“ der Lufthansa
1993 startete die Lufthansa mit „Miles & More“ ihr Prämienprogramm für Vielflieger. Die Rechnungseinheit des Programms sind personenbezogene, nicht übertragbare „Meilen“. An dem Prämienprogramm teilnehmende Fluggäste erhalten für jeden Flug mit der Lufthansa und ihren Airline-Partnern sowie bei vielen weiteren Partnern aus unterschiedlichen Bereichen, z. B. Hotels, Banken und anderen Dienstleistern, Bonusmeilen gutgeschrieben. Auf fast allen Flügen der Miles & More Airline-Partner können solche Prämienmeilen gesammelt werden.
Um Meilen zu sammeln, geben die Kunden bei der Buchung ihre Miles & More Kartennummer an oder legen diese beim Check-in vor. Die gesammelten Bonusmeilen können gegen Flugprämien für Flüge im In- und Ausland oder gegen andere Prämien eingetauscht werden. Es gibt drei unterschiedliche Arten von Meilen:
- Prämienmeilen können gegen Flug- und Sachprämien eingelöst werden. Darüber hinaus können Meilen in Hotels, Mietwagenunternehmen oder Duty Free Shops sowohl gesammelt als auch eingelöst werden.
- Statusmeilen dienen der Festlegung des Vielfliegerstatus und können deshalb nur mit gekauften und abgeflogenen Flugtickets erworben werden. Sie entscheiden über den „Frequent Traveller“ und „Senator“ Status und werden jeweils im Kalenderjahr der Gutschrift gezählt. Jede Statusmeile wird ebenfalls als Prämienmeile angerechnet.
- HON Circle Meilen sind eine besondere Art von Statusmeilen. Wer in zwei Jahren 600.000 HON-Meilen sammelt, erhält den HON-Status als höchsten Vielflieger-Status der Lufthansa. Seit 01.09.2012 können diese HON-Meilen lediglich in der Business- und First-Class erworben werden.
Wichtiger Hinweis
Bonusmeilen verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 36 Monaten ab dem Zeitpunkt des Ereignisses (Antritt des jeweiligen Fluges, Beginn des Hotelaufenthalts etc.) gegen eine Prämie eingelöst werden. Gelegenheitsflieger laufen deshalb Gefahr, dass ihre gesammelten Meilen verfallen, bevor sie genügend Bonusmeilen für einen Freiflug oder eine andere Prämie gesammelt haben. Die Prämienmeilen von Statuskunden, also Frequent Traveller, Senatoren und HON Circle Member sowie von Inhabern einer Miles & More Kreditkarte sind vom Meilenverfall ausgenommen.
Streit um Miles & More-Bonusmeilen: Lufthansa gewinnt Vielflieger-Prozess
Anfang 2011 erhöhte die Lufthansa bei ihrem Fluprämienprogramm Miles & More die zur Einlösung von Business- und First Class-Flügen notwendige Zahl von Bonusmeilen. So stiegen z. B. die für einen Hin- und Rückflug von Deutschland in die USA erforderlichen Meilen von 90.000 auf 105.000. Das ist eine Steigerung um 17 Prozent. Für First-Class-Flüge von Europa nach Asien und zurück müssen Vielflieger nun 210.000 Meilen statt 180.000 Meilen einlösen, was ebenfalls eine Steigerung von 17 Prozent bedeutet. Ein Lufthansa-Vielflieger war mit dieser Änderung nicht einverstanden und klagte gegen die Airline.
Der Fall
Der Kläger, ein vielfliegender Professor, nahm am Miles & More-Prämienprogramm der Lufthansa teil und hatte bis zum Inkrafttreten einer Anfang Dezember 2010 verlautbarten Anpassung der seit 2004 unveränderten Bedingungen für die Einlösung von Miles & More-Meilen zum 03.01.2011 ca. 900.000 Bonusmeilen gesammelt. Er vertritt die Auffassung, dass die von der Lufthansa vorgenommene Erhöhung der zur Einlösung für Business- und First Class-Flüge erforderlichen Zahl von Bonusmeilen um 15 bis 20 Prozent unwirksam sei.
Das sagt das Gericht
Das Gericht teilte die Auffassung des Klägers nicht und entschied den Rechtsstreit zugunsten der Lufthansa. Die Änderung sei wirksam, da sie mit der in den Teilnahmebedingungen des Miles & More-Programms enthaltenen Einschränkung für Änderungen der Prämienpreise - "sofern dies notwendig erscheint und der Teilnehmer hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird" - in Einklang stehe.
Für diese Prüfung hat das Gericht auf die Auswirkungen der Änderung für einen "durchschnittlichen" Teilnehmer am Miles & More-Programm abgestellt, der nach übereinstimmenden Angaben beider Parteien über maximal 12.000 Bonusmeilen verfüge. Ein solcher Kunde werde durch die vorgenommene Änderung nicht wider Treu und Glauben benachteiligt, da für ihn eine Einlösung der Bonusmeilen für (interkontinentale) Business- oder First Class-Flüge auch nach dem bis zum 02.01.2011 geltenden Prämienkatalog nicht ernsthaft in Betracht gekommen sei. Selbst bei isolierter Betrachtung von First- und Business-Class-Flügen sei die Anpassung der Prämienpreise durch die Lufthansa um 15 bis 20 Prozent nicht als treuwidrig anzusehen, auch wenn die Inflationsrate in dem Zeitraum von 2004 bis 2010 nach der Darstellung des Klägers bei 12,62 Prozent gelegen habe. Auch sei die von der Lufthansa gewählte Vorankündigungsfrist von rund einem Monat nicht zu beanstanden, da es für einen "durchschnittlichen" Teilnehmer des Miles & More-Programms in der Regel innerhalb eines Monats und damit zu den "alten" Konditionen möglich sei, seine Bonusmeilen für einen innerhalb des möglichen Buchungszeitraums liegenden Flug (gegebenenfalls sogar für mehrere Flüge) einzusetzen (OLG Köln, Urteil vom 08.01.2013, Az.: 15 U 45/12).
Wichtiger Hinweis
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig; das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen.
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