Kostspielig und lückenhaft: Krankenversicherung für Haustiere muss nicht sein
Kostspielige Krankenversicherung für Haustiere ist nicht zwingend erforderlich
Viele Halter insbesondere älterer Haustiere sind ob der bisweilen horrenden Tierarztkosten verunsichert und fragen sich, ob sie eine Krankenversicherung für ihre Katze oder ihren Hund abschließen sollen. Schließlich versprechen Anbieter von Tierkrankenversicherungen – wie nicht anders zu erwarten - umfassende Leistungen zum kleinen Preis. Ob sich der Abschluss einer Krankenversicherung für Ihr Haustier tatsächlich lohnt oder nicht, müssen Sie letztlich selbst entscheiden. Welche Faktoren im Abwägungsprozess eine Rolle spielen sollten, erfahren Sie hier.
Der Besuch beim Tierarzt kann sehr kostspielig sein. Die Kosten für Operationen, Impfungen, Wurmkuren und Medikamente sind sehr hoch. Um diese Kosten zu reduzieren, bieten einige Versicherer eine spezielle Tierkrankenversicherung für Hund und Katze an.
Wichtiger Hinweis
Die Policen einer Krankenversicherung für Haustiere sind sehr teuer. Darüber hinaus wird nicht jedes Tier versichert und es werden nicht alle Behandlungen bezahlt. Versichert werden in der Regel nur gesunde und junge Tiere. Bleibt also die Frage, ob und in welchen Fällen sich eine Tierkrankenversicherung lohnt.
Merken Sie sich als Faustregel: Je älter Ihre Katze oder Ihr Hund zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist, desto teurer die Police. Dabei dürfen in den meisten Fällen die zu versichernden Tiere nicht jünger als zwei Monate sein. Ab einem bestimmten Alter werden Haustiere gar nicht mehr oder nur gegen einen Aufschlag versichert. Die Versicherer verlangen in der Regel den Nachweis von Impfungen gegen bestimmte Krankheiten, eine Tätowierung durch einen anerkannten Zuchtverband oder ein Mikrochip unterm Fell mit der Angabe von Daten gemäß EU-Standard.
So viel kostet eine Tierkrankenversicherung für Katze und Hund
Ein größerer Hund kostet mehr als ein kleinerer Hund und eine freilaufende Katze ist teurer als ein reiner Stubentiger. Als Tierhalter haben Sie die Wahl zwischen zwei Versicherungsvarianten:
- Die Vollversicherung übernimmt die Kosten bei Unfällen oder Erkrankungen. Spezielle Untersuchungen und Operationen sowie Standardleistungen wie Impfungen oder Kastration sind nicht mitversichert. Die Höhe der Jahrespolice hängt von mehreren Faktoren ab, z. B. Alter, Rasse, Größe und Gewicht.
- Die OP-Kostenversicherung übernimmt nur die Kosten von chirurgischen Eingriffen unter Narkose.
Der Vollschutz ist teurer als die OP-Kostenversicherung. Tierbesitzer zahlen für einen Vollschutz jährlich zwischen 250 € und 800 € für einen Hund und zwischen 130 € und 400 € für eine Katze. Im Vergleich dazu kostet die preiswerteste OP-Versicherung für einen Hund 130 € und für eine Katze 100 €.
Praxis-Tipp
Wenn Sie ernsthaft mit dem Gedanken spielen, eine Krankenversicherung für Ihr Haustier abzuschließen, sollten Sie vor Ihrer Entscheidung unbedingt mehrere Angebote diverser Anbieter einholen und diese in den für Sie wesentlichen Punkte miteinander vergleichen. In den allermeisten Fällen lohnt sich der Abschluss einer Tierkrankenversicherung nicht. So verlangen beispielsweise manche Tierarztpraxen den dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Viele Versicherungen übernehmen aber nur die Kosten bis zum zweifachen Satz der GOT. Den Rest müssen Sie als Tierhalter aus eigener Tasche bezahlen. Zumindest besteht bei manchen Versicherungen inzwischen die Möglichkeit, den dreifachen Satz der GOT absichern zu lassen. Aufgrund des lückenhaften Versicherungsschutzes gilt es, sorgfältig abzuwägen, ob es nicht günstiger ist, auf den Versicherungsschutz für das Haustier zu verzichten und gelegentliche Behandlungen aus eigener Tasche zu zahlen.
Haftpflichtversicherung für den Hund ist ein Muss
Während auf eine Tierkrankenversicherung verzichtet werden kann, ist eine Haftpflichtversicherung für einen Hundehalter ein absolutes Muss. Hunde können durch einen Biss leicht eine Körperverletzung verursachen. Bereits die Haltung eines Hundes stellt deshalb eine potenzielle Gefahr dar. Aus diesem Grund ist es für den Gesetzgeber unerheblich, ob den Tierhalter ein Verschulden an einer durch seinen Hund verursachten Körperverletzung oder Sachbeschädigung trifft oder nicht. Werden durch einen Hund Personen verletzt oder entsteht ein Sachschaden, so können die Betroffenen, nach § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Schadenersatz verlangen.
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