Cybermobbing erfolgreich abwehren
Das Internet und Mobiltelefone sind zu nützlichen Helfern im Alltag geworden, immer mehr Menschen nutzen sie und können sie sich aus dem täglichen Leben nicht mehr wegdenken. Das Internet hat jedoch nicht nur positive Auswirkungen, sondern ein sehr unangenehmer Nebeneffekt, der sich immer weiter verbreitet, ist das Cybermobbing.
Internetnutzer, Betreiber von Webseiten, aber auch Unternehmer werden über längere Zeit über elektronische Medien belästigt, beleidigt oder bedroht. Es gilt, solche Bedrohungen in ihren Anfängen abzuwehren und sie im Keim zu ersticken. Jeder hat ein Recht auf Privatsphäre und sollte daher nichts dem Zufall überlassen, wenn er von Cybermobbing betroffen ist. Nützliche Hinweise für alle, die Opfer von Cybermobbing geworden sind und sich davor schützen wollen, bietet das E-Book Cybermobbing (siehe "Unser Tipp").
Mit strafrechtlichen Möglichkeiten gegen Cybermobbing vorgehen
Wer zum Opfer von Cybermobbing wird, sollte sich wehren, denn nur dann, wenn das Opfer keinen Widerstand leistet, bleibt die anonyme Schikane unbestraft.
Für das Cybermobbing ist im Strafgesetzbuch noch kein expliziter Paragraf vorhanden, doch heißt das nicht, dass sich Opfer nicht wehren können. Kommt es zum Cybermobbing, können Opfer strafrechtliche Möglichkeiten nutzen, da die Justiz auf anwendbare Straftatbestände zurückgreift. Solche Straftatbestände sind nicht speziell auf Cybermobbing ausgelegt, doch die Wirkung ist, dass der Täter bestraft wird.
Jeder Fall von Mobbing wird auf strafrechtlicher Ebene behandelt, abhängig von der Schwere der Straftat wird das Strafmaß ermittelt. Das ist auch beim Cybermobbing möglich. Neben Geldstrafen können Freiheitsstrafen gegen die Täter verhängt werden; bei der Festlegung des Strafmaßes spielt das Alter des Täters eine wichtige Rolle.
Beim Cybermobbing unter Schülern gilt das Jugendstrafgesetz. Ein wichtiger Aspekt ist der erzieherische Gedanke, wenn Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren bestraft werden. Täter in diesem Alter kommen teilweise mit Ermahnungen oder Sozialstunden davon. Angesichts der schweren seelischen Qualen, die Opfer von Cybermobbing häufig erleiden, wirken solche Urteile oft ungerecht. Es kommt trotzdem darauf an, alle Fälle von Cybermobbing anzuzeigen, was so früh wie möglich erfolgen sollte.
Bestrafung im Rahmen des Zivilrechts
Wer gegen Cybermobbing vorgehen möchte, kann das über das Zivilrecht. Hier beginnt die Deliktfähigkeit bereits mit der Vollendung des siebten Lebensjahres. Cybermobbing findet häufig unter Jugendlichen, in Schule oder Ausbildung, statt; doch auch unter Erwachsenen verbreitet sich das Cybermobbing immer weiter. Beleidigungen und Bedrohungen, aber auch kompromittierende Fotos oder Videos gehören zum Cybermobbing; die Auswirkungen betreffen nicht nur den privaten Bereich, sondern sie erstrecken sich oft auch über die berufliche Ebene. Der Täter stammt häufig aus dem näheren Umfeld des Opfers.
Mit dem Vorgehen gegen das Cybermobbing über das Zivilrecht können Ansprüche gegen die Täter geltend gemacht werden. Das bürgerliche Recht erlaubt es nicht, dass sich Täter aufgrund ihres Alters aus der Verantwortung ziehen.
Opfer von Cybermobbing können Unterlassungsansprüche gegen die Täter stellen, doch haben sie auch Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Die Höhe des Schmerzensgeldes wird abhängig vom Einzelfall sowie von den psychischen und physischen Folgen des Cybermobbings festgelegt. Opfer von Cybermobbing können nicht nur gegen die Täter selbst, sondern auch gegen Webseiten-Betreiber vorgehen, die Inhalte solcher Attacken nicht entfernen, trotzdem sie darauf hingewiesen werden. Cybermobbing ist ein komplexer Prozess, gegen den es vorzugehen gilt.
Unser Tipp:
Das kostenlose E-Book Cybermobbing informiert über die Möglichkeiten, die Opfer haben, um sich zur Wehr zu setzen. Es vermittelt wichtige gesetzliche Grundlagen und schildert die gerichtlichen Schritte, die Opfer einleiten können, anhand von konkreten Fallbeispielen. Das E-Book zeigt, wie sich Opfer wirksam zur Wehr setzen können, ehe das Cybermobbing seinen Lauf nimmt.
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