Checkliste für die Gründung einer GmbH
Viele Unternehmensgründer entscheiden sich für die Gründung einer GmbH, damit sie im Fall der Fälle nur beschränkt mit ihrem Privatvermögen haften. Sie treten dann als juristische Person auf. Neben der beschränkten Haftung sprechen steuerliche Vorteile sowie ein hohes Maß an Flexibilität für die Gründung einer GmbH. Jedoch gibt es im Gegenzug einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen – unter anderem die Hinterlegung eines Stammkapitals in Höhe von 25.000 Euro.
Die folgenden fünf Punkte sollten Sie unbedingt beachten, damit die Gründung reibungslos verläuft.
Planungsphase
In der Planungsphase sind die Voraussetzungen zu klären:
- Ist das Stammkapital vorhanden?
- Wer wird als Geschäftsführer das Unternehmen nach außen hin repräsentieren?
- Wer sind die Gesellschafter – Sie allein oder ein Team?
- Ein Gesellschaftsvertrag muss aufgesetzt werden. Dafür können Sie entweder eine individuelle Satzung erstellen oder einen vorformulierten Mustervertrag nutzen.
Darüber hinaus ist es wichtig, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. Relevant sind das GmbH-Gesetz, die Abgabenordnung und Grundkenntnisse des Handels- und Steuerrechts.
Außerdem sollten Sie bereits den Namen Ihrer Firma kennen, er wird von einem Notar und dem zuständigen Amtsgericht separat geprüft. Achten Sie unbedingt darauf, dass die formalen Kriterien erfüllt sind.
Stammkapital und Gesellschaftsanteile
Das erforderliche Stammkapital zur Gründung einer GmbH beträgt 25.000 Euro. Es ist jedoch möglich, bereits mit der Hälfte zu starten, also mit 12.500 Euro.
Anschließend ist zu überlegen, wie die Gesellschaftsanteile auf die Gesellschafter verteilt werden. Die Stammeinlagen werden in der Regel entsprechend der Anteilsverteilung geleistet. Dieser Verteilungsschlüssel gilt auch für die Gewinne und Verluste, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts Anderslautendes festgelegt wurde.
Beurkundung beim Notar
Ist die Vorabplanung abgeschlossen, müssen Sie die Gesellschaft von einem Notar beurkunden lassen. Dieser kümmert sich auch um die Eintragung ins Handelsregister. Um die Gründungsphase nicht unnötig zu verlängern, ist es sinnvoll, sich frühzeitig um einen Termin beim Notar zu bemühen. Das ist auch deswegen wichtig, weil die Gesellschaft noch nicht geschäftsfähig ist, solange der Eintrag im Handelsregister aussteht. Sie gilt dann als „in Gründung“.
Für den oder die Gesellschafter ist außerdem relevant, dass auch die Haftungsbeschränkung nicht greift, wenn der Eintrag noch nicht erfolgt ist. Das bedeutet, dass Sie solange persönlich haften. Haben Sie dem Notar alle notwendigen Dokumente vorgelegt, wird die Eintragung ins Handelsregister meistens wenige Wochen später bestätigt. Währenddessen können Sie sich um den nächsten Punkt kümmern.
Einrichtung des Geschäftskontos
Es gibt heutzutage viele Wege, ein Geschäftskonto zu eröffnen, auf das die Gesellschafter ihre Stammeinlagen einzahlen. Sie können etwa vor Ort einen Termin bei der Bank Ihres Vertrauens vereinbaren. Bei einigen Anbietern ist die Führung eines Geschäftskontos auch komplett online möglich – das ist sicher und unkompliziert. Außerdem erhalten Sie Informationen rund um die Gründung sowie zu allen Belangen, die mit dem Geschäftskonto zusammenhängen. Haben Sie das Konto eröffnet und ist das Stammkapital eingezahlt, übermitteln Sie den Einzahlungsbeleg schnellstmöglich an das Notariat. Dies ist notwendig, um den Eintrag ins Handelsregister vorzunehmen.
Anmeldung beim Gewerbeamt und beim Finanzamt
Ist der Eintrag ins Handelsregister erfolgt, kann der nächste Schritt in die Wege geleitet werden. Mit der Registernummer melden Sie Ihre GmbH nun beim zuständigen Gewerbeamt an, wofür Sie ein einfaches Formular ausfüllen. Auch eine Steuernummer beim Finanzamt muss beantragt werden, und zwar innerhalb eines Monats nach Anmeldung des Gewerbes. Hat Ihre GmbH eine Steuernummer erhalten, können Sie die ersten Rechnungen stellen. Sie sind an diesem Punkt angekommen? Herzlichen Glückwunsch! Ihr Unternehmen kann jetzt endgültig durchstarten.
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