Ab 01.01.2013 gelten neuen EU-Vorschriften zur Mehrwertsteuer
Neue EU-Vorschriften zur Mehrwertsteuer entlasten Unternehmen
Die Europäische Kommission weist auf die ab dem 01.01.2013 geltenden neuen EU-Vorschriften für die Mehrwertsteuer hin, die Erleichterungen für Unternehmen in ganz Europa vorsehen. Die zweite Richtlinie über die Rechnungsstellung für Mehrwertsteuer-Zwecke gilt ab dem 01.01.2013 in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie soll die Mehrwertsteuer-Vorschriften für die Rechnungsstellung vereinfachen und damit Lasten und Hindernisse für Unternehmen verringern.
Papierrechnung oder elektronische Rechnung: Unternehmen haben Wahlrecht
Elektronische Rechnungen und Papierrechnungen sind ab 2013 gleichgestellt und einheitlichen Vorschriften unterworfen. Damit soll die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung gefördert werden. Die Unternehmen können frei wählen, welches Verfahren der Rechnungsstellung für sie am besten geeignet ist. Die EU-Mitgliedstaaten dürfen keine Bedingungen für die elektronische Rechnungsstellung mehr vorschreiben, wie z. B. elektronische Signaturen. Außerdem können Rechnungen fortan elektronisch aufbewahrt werden. Die EU-Kommission geht davon aus, dass die Unternehmen aufgrund der geringeren Verwaltungskosten bis zu 18 Milliarden € jährlich einsparen können.
EU-Mitgliedstaaten können Unternehmen Istversteuerung ermöglichen
Nach den neuen Vorschriften können die Mitgliedstaaten Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 2 Millionen € jährlich die Istversteuerung ermöglichen. In diesem Fall hätten die Unternehmen die Mehrwertsteuer nicht bei der Rechnungsstellung, sondern beim Zahlungseingang oder -ausgang anzumelden und zu entrichten.
Mit anderen Worten müssten die betreffenden kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) die Mehrwertsteuer erst dann entrichten, wenn sie diese vom Kunden erhalten. Dadurch können die Unternehmen Liquiditätsprobleme vermeiden, weil vor allem bei kleinen Unternehmen der Zeitraum zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang lang sein kann.
Laut dem EU-Kommissar für Steuern, Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung spiegeln die neuen EU-Vorschriften zur Mehrwertsteuer wieder, was die Unternehmen in Europa heute brauchen: einfachere Verfahren, geringere Kosten und Unterstützung bei Lösungen, die ihren Bedürfnissen am ehesten entsprechen.
Eine ausführliche Darstellung der wichtigsten Änderungen der ab dem 01.01.2013 geltenden Mehrwertsteuer-Vorschriften für die Rechnungsstellung finden Sie in der Richtlinie 2010/45/EU des Rates.
- Kommentieren
- 11131 Aufrufe