Werbungskostenabzug bei Abgeltungssteuer: Finanzgericht entscheidet Musterverfahren
Musterverfahren zum Werbungskostenabzug bei Abgeltungssteuer
Der Kläger erklärte Kapitaleinkünfte für das Streitjahr 2010 in Höhe von 11.000 €. Daneben machte er Steuerberatungskosten in Höhe von 12.000 € als Werbungskosten geltend, die im Rahmen einer Selbstanzeige von Kapitalerträgen der Jahre 2002 bis 2008 entstanden sind. Das Finanzamt gewährte lediglich den Sparer-Pauschbetrag. Die Anerkennung der tatsächlich entstandenen Werbungskosten lehnte es unter Hinweis auf ein einschlägiges Schreiben des Bundesfinanzministeriums ab. Danach sei das mit der Abgeltungssteuer eingeführte Werbungskostenabzugsverbot im Hinblick auf das geltende Abflussprinzip auch anzuwenden, wenn die ab 2009 entstandenen Kosten früher zugeflossene Kapitalerträge betreffen. Gegen diese Entscheidung des Finanzamtes zog der Kläger vor Gericht.
Die Klage hatte Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts habe das Finanzamt die Anerkennung der tatsächlich entstandenen Werbungskosten zu Unrecht abgelehnt. Maßgeblich sei vorliegend insbesondere der Wortlaut der einschlägigen Anwendungsregelung, § 52a Abs. 10 Satz 10 Einkommensteuergesetz (EStG). Diese Regelung sehe ausdrücklich vor, dass die entsprechenden Vorschriften der Abgeltungssteuer erstmals auf nach dem 31.12.2008 zufließende Kapitalerträge anzuwenden sind. Neben den tatsächlichen Werbungskosten in Bezug auf die Einkünfte vor 2009 hätte dem Kläger für die Kapitalerträge aus 2010 zusätzlich der Sparer-Pauschbetrag gewährt werden müssen. Denn hier kämen im Grunde zwei Besteuerungssysteme nebeneinander zur Anwendung. Für den nach Abzug des Pauschbetrages und der (nachträglichen) Werbungskosten entstehenden Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen greife auch die Verlustabzugsbeschränkung des § 20 Abs. 6 EStG nicht ein. Auch diese komme nur für Kapitalerträge zur Anwendung, die nach 2008 zugeflossen seien (FG Köln, Urteil vom 17.04.2013, Az.: 7 K 244/12).
Das Gericht die Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen.
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