Vergünstigtes Jobticket unterliegt als geldwerter Vorteil der Lohnsteuer
Vergünstigtes Jobticket unterliegt als geldwerter Vorteil der Lohnsteuer
Ein Arbeitgeber hatte mit einer Verkehrsgesellschaft einen Vertrag über die Ausgabe von sogenannten Jobtickets geschlossen. Bei den Tickets handelte es sich um Jahreskarten. Der Ausgabepreis betrug in Abhängigkeit bestimmter Tarifgebiete zwischen 30 und 35 € pro Monat. Die Arbeitnehmer mussten einen Eigenanteil in Form eines monatlichen Pauschalbetrags an den jeweiligen Verkehrsbetrieb zahlen. Zusätzlich zahlte der Arbeitgeber an die Verkehrsbetriebe einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 5,92 € pro Arbeitnehmer und behandelte diesen Zuschuss als steuerfreien Sachbezug. Das Finanzamt lehnte die Steuerbefreiung jedoch ab und unterwarf die Zuschüsse dem Lohnsteuerabzug. Die Finanzbehörde vertrat die Ansicht, dass durch die Ausgabe des Jobtickets als Jahresticket die Freigrenze für Sachbezüge zum Zeitpunkt der Ausgabe überschritten sei.
Das Gericht gab dem Finanzamt Recht. Auch im Fall von Jobtickets liege ein Sachbezug vor, soweit sich dies für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit darstelle. Dieser geldwerte Vorteil fließe den Arbeitnehmern einmalig im Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts zu, also im Moment des Erwerbs der Jahresnetzkarten. Eine Umlage auf die einzelnen Monate erfolge nicht (BFH, Urteil vom 14.11.2012, Az.: VI R 56/11).
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