Doppelte Haushaltsführung: Pkw-Stellplatz am Arbeitsort ist steuerlich absetzbar
Kosten für Pkw-Stellplatz am Arbeitsort können steuerlich absetzbar sein
Ein Arbeitnehmer unterhält einen zweiten Wohnsitz an seinem Arbeitsort. In seiner Einkommensteuererklärung machte er im Rahmen der doppelten Haushaltsführung Kosten für eine Unterkunft sowie für einen gesondert angemieteten Pkw-Stellplatz am Arbeitsort geltend.
Das Finanzamt erkannte diese Kosten nicht an. Einspruch und Klage des Arbeitnehmers blieben ohne Erfolg.
Auf die Revision des Klägers hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Vorentscheidung aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht (FG) zurückverwiesen. Nach Auffassung der Bundesrichter seien im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nicht nur Aufwendungen für wöchentliche Familienheimfahrten, Verpflegungsmehraufwendungen und die Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort, sondern auch sonstige notwendige Mehraufwendungen zu berücksichtigen. Hierzu könnten auch Kosten für einen Pkw-Stellplatz oder eine Garage zählen, wenn die Anmietung, z. B. zum Schutz des Fahrzeugs oder aufgrund der angespannten Parkplatzsituation am Beschäftigungsort, notwendig sei. Ob diese Voraussetzung hier zutreffe, müsse das FG im zweiten Rechtsgang prüfen (BFH, Urteil vom 13.11.2012, Az.: VI R 50/11).
- Kommentieren
- 4697 Aufrufe