Reisekosten 2013: Neuer Pauschbetrag für Übernachtungskosten bei Auslandsreisen
Änderungen beim Pauschbetrag für Übernachtungskosten bei Auslandsreisen
Die steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen spielt im Zeitalter der Globalisierung für eine stetig wachsende Zahl von Arbeitnehmern eine Rolle. Beschäftigte, die sich beruflich außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte aufhalten und sich deshalb nicht so günstig wie zu Hause verpflegen können, erhalten den sogenannten Verpflegungsmehraufwand erstattet. In der Regel geschieht dies durch einen Pauschbetrag, auch Verpflegungspauschale, Spesen oder Tagegeld genannt.
Das Bundesfinanzministerium hat Ende vergangenen Jahres neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei Auslandsreisen veröffentlicht, die ein Arbeitgeber den sich auf Dienstreise befindlichen Arbeitnehmern steuerfrei auszahlen kann. Bei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar. Für den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend. Die Übersicht über die seit Jahresbeginn geltenden Pauschbeträge können dem BMF-Schreiben entnommen werden.
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