Steuerliche Entlastung: Bundestag stimmt für Erhöhung des Grundfreibetrags
Steuerliche Entlastung durch Erhöhung des Grundfreibetrags
Laut Bundesfinanzministerium hat der Bundestag der geplanten Erhöhung des Grundfreibetrags zugestimmt und somit den Weg frei gemacht für eine steuerliche Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen.
Vorausgesetzt, dass auch der Bundesrat seine Zustimmung zu diesem Teil des Gesetzentwurfs zum Abbau der kalten Progression erteilt, wird ab dem 01.01.2013 rückwirkend der Grundfreibetrag um 126 € auf 8.130 € erhöht. Ab 2014 erfolgt dann eine weitere Erhöhung um 224 € auf 8.354 €. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt konstant.
Die Anhebung des Grundfreibetrages führt nach Angaben des Ministeriums zusammen mit der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge zu einer Senkung der Lohnsteuer. Zusammen mit der Senkung der Sozialversicherungsbeiträge würden insbesondere kleinere und mittlere Einkommen entlastet. Bei einem Jahresgehalt von 40.800 € werde beispielsweise ein Ehepaar mit zwei Kindern 2013 um 198 € entlastet.
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