Aktuelles Steuerrecht: E-Bilanz ist ab dem Wirtschaftsjahr 2013 ein Muss
E-Bilanz ist ab dem Wirtschaftsjahr 2013 für bilanzierende Unternehmen verpflichtend
Nach § 5b des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind bilanzierende Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Bilanz elektronisch einzureichen. Mit Einführung dieser sogenannten E-Bilanz hat nun auch im Bereich der Bilanzen das Zeitalter digitaler Kommunikation zwischen den Unternehmen und der Finanzverwaltung Einzug gehalten.
Zwar hat die Finanzverwaltung unlängst durch diverse Verlautbarungen die mit der E-Bilanz verbundenen Anforderungen an die Steuerpflichtigen zum Teil relativiert. Dennoch müssen die Unternehmen spätestens jetzt die Voraussetzungen schaffen, um im Jahr 2014 die E-Bilanz entsprechend den gesetzlichen Anforderungen übermitteln zu können. Denn die E-Bilanz ist für bilanzierungspflichtige Unternehmen für Wirtschaftsjahre verpflichtend, die nach dem 01.01.2013 beginnen. Für das Wirtschaftsjahr 2012 ist es den Unternehmen noch freigestellt, die Bilanz in Papierform abzugeben oder bereits elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Die Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2013 ist dann jedoch zwingend elektronisch zu übermitteln.
Die bilanzierenden Unternehmen sind verpflichtet, die Steuerbilanz oder Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung, die steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung, die Ergebnisverwendungsrechnung sowie die Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften elektronisch als XBRL-Datensatz nach einer von der Finanzverwaltung aufgestellten Taxonomie an das Finanzamt zu übermitteln. Unternehmen, die keine E-Bilanz abgeben, drohen Zwangsgelder in Höhe von bis zu 25.000 € und die Steuerschätzung.
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