Poker ist kein Glücksspiel: Gewinne eines Pokerspielers sind einkommensteuerpflichtig
Gericht erklärt Gewinne eines erfolgreichen Pokerspielers für einkommensteuerpflichtig
Ein Flugkapitän, der seit vielen Jahren an Pokerturnieren teilnimmt und in den letzten Jahren Preisgelder im sechsstelligen Bereich erzielte, klagte gegen einen Steuerbescheid des Finanzamts. Die Finanzbehörde hatte die erspielten Gewinne als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert. Sie vertritt die Auffassung, dass Gewinne aus Pokerspielen nur bei einem Hobbyspieler steuerfrei seien. Betreibe ein Steuerpflichtiger das Pokerspiel dagegen berufsmäßig, so erziele er sowohl mit seinen Spielgewinnen als auch mit seinen Fernseh- und Werbegeldern steuerpflichtige Einkünfte. In der mündlichen Verhandlung stritten die Beteiligten insbesondere darum, ob beim Pokern das Glück oder das Geschick überwiegt. Der Vertreter der Finanzbehörde verglich das Pokerspiel mit einer sportlichen Auseinandersetzung, bei der derjenige mit den besten analytischen und psychologischen Fähigkeiten gewinne. Demgegenüber meinte der Kläger, dass jeder ein Pokerturnier gewinnen könne. Gerade die großen Turniere würden immer wieder von Anfängern gewonnen. Letztendlich entscheide das Kartenglück.
Das Gericht entschied gegen den Kläger. Gewinne eines Pokerspielers unterlägen jedenfalls dann der Einkommensteuer, wenn er regelmäßig über Jahre hinweg erfolgreich an namhaften, mit hohen Preisen dotierten Turnieren teilnehme. Es komme für die Beurteilung der Steuerpflicht nicht darauf an, ob der Erfolg beim Pokerspiel für einen Durchschnittsspieler oder bezogen auf ein einzelnes Blatt auf Zufallsergebnissen beruhe. Maßgebend sei, ob der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten mit guten Erfolgsaussichten an renommierten Pokerturnieren teilnehmen könne und wiederholt Gewinne erziele (FG Köln, Urteil vom 31.10.2012, Az.: 12 K 1136/11).
- Kommentieren
- 4016 Aufrufe