Übertragung von Gesellschaftsanteilen: BFH erleichtert steuerneutrale Nachfolge
BFH erleichtert steuerneutrale Nachfolge bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen
Der Kläger war alleiniger Kommanditist einer Spedition in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG und hatte der KG das in seinem Eigentum stehende Betriebsgrundstück vermietet. Im Oktober 2002 schenkte er seiner Tochter zunächst 80 Prozent seiner Anteile an der KG sowie die gesamten Anteile an der GmbH. Anschließend gründete er eine zweite GmbH & Co. KG, auf die er dann im Dezember 2002 das Betriebsgrundstück übertrug. Zeitgleich wurden auch die restlichen KG-Anteile auf die Tochter übertragen. Nach Ansicht des Klägers konnten alle Übertragungen zum Buchwert und damit steuerneutral vorgenommen werden. Das Finanzamt stimmte dem jedoch nur in Bezug auf die Übertragung des Grundstücks zu. Wegen dessen Ausgliederung seien aber alle stillen Reserven im Gesamthandsvermögen der KG (hier 100.000 €) aufgedeckt worden. Die Finanzverwaltung hat in einer Verwaltungsanweisung die Auffassung vertreten, die Ausgliederung von Wirtschaftsgütern des sogenannten Sonderbetriebsvermögens (hier das Grundstück) in ein anderes Betriebsvermögen bewirke, dass der Gesellschaftsanteil mit dem eventuell verbliebenen weiteren Sonderbetriebsvermögen nicht mehr zum Buchwert übertragen werden könne.
Der Bundesfinanzhof (BFH) war anderer Meinung. Nach dem Einkommensteuergesetz fänden alle hier vorgenommenen Übertragungen für sich genommen zum Buchwert statt. Streit bestehe nur über die Frage, ob sich daran etwas ändere, wenn mehrere Übertragungen in einem engen zeitlichen Zusammenhang vorgenommen werden. Das Gesetz gestatte beide Buchwertübertragungen und es sei keiner der beiden Regelungen ein Vorrang eingeräumt worden (BFH, Urteil vom 02.08.2012, Az.: IV R 41/11).
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