Umsatzsteuer – Einführung der umstrittenen Gelangensbestätigung wird verschoben
Übergangsvorschrift zur Gelangensbestätigung bei der Umsatzsteuer wird vom BMF verlängert
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 01.0 6.2012 eine erneute Übergangsvorschrift per BMF-Schreiben veröffentlicht, welche die bis zum 30. 6. 2012 geltende Übergangsvorschrift für die Einführung der Gelangensbestätigung bezüglich der Umsatzsteuer verlängert Außerdem beabsichtigt das BMF, eine Änderung der UStDV (Umsatzsteuerdurchführungsverordnung) einzuleiten. Damit wird auf die anhaltende Kritik der Wirtschaft reagiert, laut der die Nachweisführung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen durch die Gelangensbestätigung in der Praxis gravierend erschwert würde. Die Verlängerung der Übergangsregelung wurde nicht befristet, sondern gilt laut BMF bis auf Weiteres bzw. bis zum Inkrafttreten einer erneuten Änderung des § 17a UStDV. Die Finanzverwaltung wird in diesem Zeitraum durchgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen nicht beanstanden, wenn der Nachweis der Steuerbefreiung noch auf Grundlage der bis zum 31. 12. 2011 geltenden bisherigen Rechtslage geführt wird. Die angekündigte Änderung der UStDV wird sich am derzeitigen Entwurf des BMF-Einführungsschreibens orientieren und soll weitere Erleichterungen ermöglichen. Mit einem Inkrafttreten ist frühestens Anfang 2013 zu rechnen (BMF-Schreiben vom 01.06.2012; Az.: IV D 3 - S 7141/11/10003-06).
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