Umsatzsteuer Umrechnungskurse für April 2012
Amtliche Umrechnungskurse Umsatzsteuer für April 2012
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlicht jeden Monat die aktuellen amtlichen Umrechnungskurse Umsatzsteuer. Gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG sind Werte in fremder Währung zur Berechnung der Umsatzteuer und der abziehbaren Vorsteuerbeträge auf Euro nach diesen Durchschnittskursen umzurechnen. Entscheidend ist der Monat, in dem die Leistung ausgeführt oder das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vor Ausführung der Leistung vereinnahmt wird. Ist dem leistenden Unternehmer die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten gestattet, müssen die Entgelte nach den Durchschnittskursen im jeweiligen Monat umgerechnet werden, in dem sie vereinnahmt werden.
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