Steuerklärung 2011 - OFD Koblenz gibt praktische Tipps für Steuerzahler
30. Januar 2012
Tipps zur Steuererklärung 2011
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz informiert aktuell darüber, was Bürger bei ihrer Steuererklärung 2011 beachten sollten.
Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
- Bereits rückwirkend für das Jahr 2011 können höhere Werbungskosten geltend gemacht werden: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde von 920 auf 1000 Euro erhöht. Bis zu dieser Grenze werden Werbungskosten, also Aufwendungen, die dem Joberhalt bzw. -erwerb dienen, wie zum Beispiel Fahrtkosten, Fachliteratur, Kontoführungsgebühren oder Bewerbungskosten pauschal berücksichtigt.
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
- Wenn Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen bereits öffentlich gefördert werden - beispielsweise über ein KfW-Programm oder andere zinsverbilligte Darlehen und steuerfreie Zuschüsse - ist dafür eine Steuerermäßigung ausgeschlossen. Hiermit sollen Doppelförderungen vermieden werden. Ansonsten beträgt die Steuerermäßigung aber weiterhin 20 Prozent des Arbeitslohns, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr.
Doppelte Haushaltsführung
- Eine doppelte Haushaltsführung wird nun auch dann anerkannt, wenn Arbeitnehmer ihren Lebensmittelpunkt vom Beschäftigungsort wegverlegen, aber dort, wo sie arbeiten, einen Zweitwohnsitz behalten. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Rückumzug zum Arbeitsort weder geplant ist, noch feststeht. Weiterhin sollte die Wohnung nicht größer als 60 Quadratmeter sein. Bei größeren Wohnungen müssen die Kosten anteilsmäßig selbst getragen werden.
Höherer Steuerfreibetrag für ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pflegschaften
- Ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pfleger können ab 2011 für ihre Aufwandsentschädigungen eine Steuerbefreiung von bis zu 2.100 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Bisher waren es maximal 500 Euro.
Rente und Steuern
- Für Neu-Rentner ab 2011 liegt der Anteil der gesetzlichen Rente, der versteuert werden muss, bei 62 %. Damit müssen Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bis zu einem Betrag von 15.600 Euro jährlich bzw. 1.300 Euro monatlich (Verdoppelung bei Ehegatten) nicht versteuert werden, sofern keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen. Kommen zur gesetzlichen Rente zusätzlich Einkünfte, wie Betriebsrenten, Privatrenten oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung etc. hinzu, besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.
Empfangene Sozialleistungen verpflichten zur Abgabe einer Steuererklärung
- Für das Kalenderjahr 2011 müssen alle Träger von Sozialleistungen ihre gewährten Leistungen bis zum 28. Februar 2012 elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Erstmals fallen auch Eltern- und Krankengeld unter diese mitzuteilenden Leistungen. Für betroffene Bürger entsteht durch die erhaltenen Leistungen die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben. Die Leistungen als solche sind zwar steuerfrei, wirken sich aber auf die Höhe des Steuersatzes aus, so dass es in einzelnen Fällen zu Steuernachzahlungen kommen kann.
Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung
- Um Kosten im Krankheitsfall als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Steuererklärung für das Jahr 2011 geltend zu machen, muss die Notwendigkeit der entsprechenden Aufwendungen durch eine vor Beginn der Heilmaßnahme oder dem Erwerb eines medizinischen Hilfsmittels ausgestellte Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers erfolgen. Bei bestimmten (Heil-)Maßnahmen, z. B. einer Kur, ist darüber hinaus ein im Vorfeld ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorzulegen.
Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte:
Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Handwerkerleistungen, Krankheit, OFD, Rente, Steuererklärung 2011, Tipps
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