Steuerklassenwahl 2012 – Prüfen Sie selbst, was für Sie am günstigsten ist
Berechnung der günstigsten Steuerklasse für verheiratete Arbeitnehmer
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am Wochenende ein sehr ausführliches Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2012 ins Internet gestellt. Dabei geht es um die Entscheidung von Ehegatten, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen (der Höherverdienende) nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will. Wichtig ist dies für Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslöhne beziehen. Um den Arbeitnehmer-Ehegatten die Steuerklassenwahl zu erleichtern, hat das BMF mehrere Tabellen ausgearbeitet, mit denen Vor- und Nachteile der jeweiligen Wahl deutlich werden. Diese Tabellen sind nur für Arbeitnehmer anwendbar, die in allen Zweigen sozialversichert sind (z.B. auch bei Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung) sowie für Arbeitnehmer, die in keinem Zweig sozialversichert und keinen Zuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten (z. B. privat krankenversicherte Beamte).
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