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Steuervereinfachungs-Gesetz 2011 tritt in Kraft – Bundesländer stimmen Kompromissvorschlag zu

26. September 2011

Bundesregierung verzichtet auf zweijährige Einkommensteuerklärung

Nur kurze Zeit, nachdem der Deutsche Bundestag den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses bestätigt hat, stimmten am Freitag auch die Länder dem verabredungsgemäß geänderten Steuervereinfachungsgesetz 2011 zu. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Bund und Länder hatten sich darauf verständigt, die für einen Zweijahreszeitraum zusammengefasste Einkommensteuererklärung aus dem Gesetz zu streichen. Mit dem Gesetz werden 35 Steuervereinfachungen und Modernisierungen umgesetzt. Die meisten Regelungen treten erst im nächsten Jahr in Kraft, zwei davon allerdings schon 2011.

Regelungen zu Arbeitnehmerpauschbetrag und elektronischer Rechnung sollen schon 2011 gelten

Darunter fällt bspw. die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages von 920 auf 1.000 €. Mit der Steuererklärung 2012 können Eltern Kinderbetreuungskosten einfacher absetzen, ab diesem Jahr entfallen auch die Einkommensüberprüfungen bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren beim Kindergeld und den Kinderfreibeträge. Eltern können dann weiter volles Kindergeld bekommen, auch wenn das Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient. Wer beim Weg zur Arbeit abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und das Auto benutzt, muss die Kosten künftig nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen – künftig werden nur noch die Jahreskosten überprüft. Unternehmen sollen durch die geplante erleichterte elektronische Rechnungsstellung pro Jahr rund vier Milliarden € Bürokratiekosten sparen, so die Bundesregierung weiter. Für die deutsche Wirtschaft soll die Erleichterung bereits 2011 greifen, eine europaweite Umsetzung erfolgt 2013. Außerdem werden durch das Steuervereinfachungsgesetz bundeseinheitliche Standards für zeitnahe Betriebsprüfungen aufgestellt (Bundesrat, Beschluss vom 23.09.2011;  Az.: Drs. 568/1).

Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte: Steuervereinfachungsgesetz, Kindergeld, Elektronische Rechnung, Einkommensermittlung, Bundesrat, Arbeitnehmerpauschbetrag
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