Nicht für Unternehmer - BdSt hält Ungleichbehandlung beim Firmenwagen für Frechheit
Unternehmer dürfen Weg zur Arbeit mit dem Firmenwagen nur pauschal abrechnen
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) kritisiert aktuell die Praxis der Finanzverwaltung, bei der Firmenwagenbesteuerung. Während Arbeitnehmer nach einem aktuellen BMF-Schreiben Wege zur Arbeit mit dem Dienstfahrzeug genau abrechnen können, müssen Unternehmer pauschalieren. Diese Ungleichbehandlung hält der Präsident des BdSt, Däke, für eine Frechheit - gleiches müsse auch gleich besteuert werden. Er fordert die Finanzverwaltung daher auf, dieses Ungleichgewicht zu beseitigen und bereits ergangene steuerzahlerfreundliche Entscheidungen zur Dienstwagenbesteuerung auch für Unternehmer anzuwenden. Da die bisherige Verwaltungsanweisung nur Arbeitnehmer berücksichtige, komme dies einem halben Nichtanwendungserlass gleich, so Däke.
Fiskus beschränkt steuerfreundliche Urteile zum Firmenwagen auf Arbeitnehmer
Ausgangspunkt waren mehrere Entscheidungen des Bundesfinanzhofes, die eine genaue Abrechnung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zuließen (Az.: VI R 54/09 und VI R 55/09). Zunächst hatte sich die Finanzverwaltung geweigert, die Entscheidungen anzuwenden und einen Nichtanwendungserlass erlassen. Mit Verwaltungsschreiben vom 01.04.2011 (Az.: IV C 5 – S 2334/08/10010) akzeptierte sie dann die steuerzahlerfreundlichen Urteile. Das Verwaltungsschreiben bezieht sich jedoch ausdrücklich nur auf Arbeitnehmer. Die diesbezügliche Nachfrage des BdSt, ob die Regelung auch für Unternehmer gelte, wurde vom Fiskus verneint. Der BdSt hält die Differenzierung für unberechtigt. Unternehmer, die den Firmenwagen an weniger als 15 Tagen im Monat für Fahrten Wohnung/Betrieb benutzen, sollten auf eine taggenaue Abrechnung bestehen. Unter Umständen müsse wieder eine gerichtliche Klärung erfolgen.
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