Steuererklärung - Fehler bei ELSTER-Software kostet jeden Steuerzahler bis zu 4 €
Aufrundungen bei Vorsorge und Sonderausgaben sind durch EOSS bei ELSTER nicht möglich
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) weist aktuell daraufhin, dass in der Steuersoftware ELSTER ein Programmierfehler zu Ungunsten der Steuerpflichtigen besteht. In der amtlichen Anleitung zum Ausfüllen der Einkommensteuererklärung heiße es wörtlich: „Tragen Sie alle Beträge in Euro ein. Cent-Beträge runden Sie bitte zu Ihren Gunsten auf volle Euro-Beträge auf oder ab, wenn die Vordrucke nicht ausdrücklich die Eintragung von Cent-Beträgen vorsehen.“ Offenbar ist diese über Jahrzehnte praktizierte Übung aber noch nicht bei den Programmierern der neuen Finanzamts-Software „EOSS“ angekommen. Bei den elektronisch übermittelten Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben werden unter EOSS die Cent-Beträge programmgesteuert einfach abgeschnitten. Abziehbare Kosten werden also nicht auf volle Euro aufgerundet, sondern zu Ungunsten der Bürger abgerundet. Egal, ob der Nachkommabetrag einen oder 99 Cent ausmacht. Die Kürzung erfolgt – jedenfalls bei ELSTER-Erklärungen – selbst dann, wenn die Ausgaben entsprechend der Ausfüllanleitung aufgerundet erklärt wurden.
Unrechtmäßige Kürzungen bescheren Fiskus bis zu 60 Millionen Mehreinnahmen
So werden z.B. bei einem allein stehenden sozialversicherungs- und kirchensteuerpflichtigen Arbeitnehmer die Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung und die einbehaltene Kirchensteuer viermal abgerundet, wenn die Beträge nicht schon auf volle Euro lauten. Bei einem Ehepaar können es schnell acht Euro Abrundungsdifferenz sein. Das steuerpflichtige Einkommen ist also um vier bzw. acht Euro zu hoch. Macht je nach Steuersatz zwischen einem und vier Euro an Mehrsteuern aus. Bei über 26 Mio. Steuerfällen werden den Steuerbürgern durch die mehrfache Abrundung von Cent-Beträgen überschlägig mindestens 50 bis 60 Mio. Euro vorenthalten, so Berechnungen des VLH. Wegen der ungerechtfertigten Kürzungen könne nicht einmal Einspruch erhoben werden, da nach der Kleinbetragsverordnung Steuerbescheide nur geändert werden, wenn die Steuerauswirkung mindestens 10 € ausmachen.
13 Bundesländer sind vom ELSTER-Fehler betroffen
Bürger, die in Hessen, Niedersachsen u. Nordrhein-Westfalen ihre Einkommensteuererklärung abgeben, sind von diesem Programmfehler noch nicht betroffen, weil EOSS derzeit erst in 13 der 16 Bundesländer eingesetzt wird. Hessen und Niedersachsen werden bis Ende 2011 aber auch auf EOSS umstellen. Nur Nordrhein-Westfalen will bis auf Weiteres an seinem bisherigen, richtig rechnenden Programm festhalten.
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