Steuervereinfachungsgesetz 2011 - Änderungen bei Arbeitnehmerpauschbetrag und Kindergeld
14. Juni 2011
Mehr Geld für Arbeitnehmer und einfachere Steuerklärung
Der Bundestag hat jetzt das Steuervereinfachungsgesetz 2011 verabschiedet. Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll bereits Ende 2011 von 920 auf 1.000 € steigen. Weiterhin sind Änderungen beim Kindergeld und bei Kinderbetreuungskosten geplant. Die niedrigere Lohnsteuer reichen die Arbeitgeber im Dezember an ihre Arbeitnehmer mit der Gehaltsabrechnung weiter.
- Der höhere Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro spart nicht nur das Sammeln von Belegen. Zugleich gibt es eine deutliche finanzielle Entlastung der Arbeitnehmer in Höhe von etwa 330 Millionen Euro.
- Ab 2012 (also mit der Steuererklärung für 2012) können Eltern Kinderbetreuungskosten einfacher absetzen. Ob die Betreuungskosten aus beruflichen oder privaten Gründen anfallen, spielt keine Rolle mehr. Davon profitieren mehr Familien als zuvor. Eine Seite der "Anlage Kind" zur Steuererklärung fällt durch die Neuregelung weg.
- Ab 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Das spart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung aufwendige Nachweise.
- Eltern bekommen auch dann weiter volles Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient.
- Wer für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Busse oder Bahnen und das Auto benutzt, muss die Kosten dann nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen. Das Finanzamt vergleicht künftig nur noch die Jahreskosten.
- Die Bürger sollen ab 2012 wählen können, ob sie ihre Steuererklärung nur noch alle zwei Jahre beim Finanzamt abgeben wollen. Wer Rückzahlungen erwartet, kann selbstverständlich weiterhin jährlich seine Steuererklärung abgeben. Wer über die Jahre gleichbleibende Einkünfte hat – z.B. Arbeitnehmer oder Rentner- profitiert von der Fristverlängerung.
- Ab 2012 wird die elektronische Lohnsteuerkarte die aus Papier ablösen. Dann stehen die Daten für die Lohnsteuerberechnung in einer Datenbank der Finanzverwaltung für die Arbeitgeber zum Abruf per Datenleitung bereit.
Weniger Bürokratie für Unternehmen
- Die Unternehmen werden durch die erleichterte elektronische Rechnungsstellung pro Jahr rund vier Milliarden Euro Bürokratiekosten sparen. Für die deutsche Wirtschaft soll diese Erleichterung bereits ab 2011 gelten. EU-weit muss die Regelung bis 2013 umgesetzt werden.
- Außerdem werden bundeseinheitliche Standards für eine zeitnahe Betriebsprüfung festgelegt.
Damit die Steuervereinfachungen in Kraft treten können, muss noch der Bundesrat dem Gesetz abschließend zustimmen.
Autor: Business Netz Redaktion
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