10 % weniger Steuern – Energetische Sanierung bei Gebäuden künftig absetzbar
Die Bundesregierung macht Ernst bei der Energie – sie hat jetzt die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung bei Gebäuden beschlossen und bereitet einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Gefördert werden Wohngebäude, die vor 1995 gebaut wurden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass mit der Sanierung der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert wird. Dies ist durch eine Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen. Steuerpflichtige sollen jährlich zehn Prozent der Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von zehn Jahren als Steuerabzug geltend machen können. Das gilt jedoch nur für den Fall, dass sie ihre Gebäude vermieten oder verpachten, also damit Einkünfte erzielen. Steuerpflichtige, die das Objekt selbst nutzen, sollen die Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise geltend machen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Es bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Neben den steuerlichen Anreizen ist im Energiekonzept auch eine Aufstockung der Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm vorgesehen.
- Kommentieren
- 4468 Aufrufe