Stichtag 31.05.2011: Steuererklärung 2010 trotz Abgeltungsteuer notwendig
Bis zum 31.05.2011 muss laut Deutschem Steuerberaterverband e. V. (DStV) die Einkommensteuererklärung 2010 abgeben werden – dies gilt trotz Abgeltungsteuer. Auch für Arbeitnehmer bestehe in vielen Fällen die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung. Dies gilt, wenn Ehegatten die Steuerklassen III und V gewählt haben, wenn Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse nebeneinander im Kalenderjahr hatten oder Leistungen von mehr als 410 € bezogen haben, die der sogenannten Progression unterliegen. Dazu zählen insbesondere Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld und Elterngeld.
Darüber hinaus ist trotz der seit 2008 auf Kapitaleinkünfte - wie Zinsen und Dividenden – erhobenen Abgeltungsteuer oftmals die Erstellung einer Steuererklärung notwendig. Eine Deklaration der Kapitaleinkünfte immer dann erforderlich, wenn Kirchensteuerpflicht besteht, die Bank aber aufgrund fehlender Informationen die Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer nicht abgeführt hat. Ferner existieren viele Fälle, in denen der Schuldner der Erträge keine Abgeltungsteuer einbehält (bspw. bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen, bei Zinserträgen aus einem Privatdarlehen und Kapitalerträgen, die von einer ausländischen Bank ausgezahlt werden). Gleiches gilt auch, wenn das Finanzamt Zinsen auf die Einkommensteuererstattung zahlt. Zins-, Dividenden- und sonstige Kapitalerträge spielen außerdem bei anderen Anträgen und Berechnungen eine Rolle. Diese Einkünfte sind beim Selbstbehalt für außergewöhnliche Belastungen - wie Krankheitskosten -, Anträgen bei Sparprämien oder bei Unterhaltszahlungen mit einzubeziehen. Hier müssen Kapitaleinkünfte immer angeben werden, auch wenn die Abgeltungsteuer bereits von der Bank einbehalten wurde. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt, verlängert sich die Abgabefrist grundsätzlich bis zum 31.12.2011.
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