Erfolg für Dienstwagennutzer - Finanzamt knickt bei der 0,03 %-Regelung ein
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) meldet, dass die Finanzverwaltung ihre Revision gegen das steuerzahlerfreundliche Urteil des Finanzgericht (FG) Niedersachsen vom 15.04.2010 (Az.: 14 K 60/09) zurückgezogen hat. Dort ging es um die Frage der pauschalen Zuschlagsberechnung (0,03 %-Regelung) für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Diese Pauschregelung ist für viele Steuerzahler ungünstig. Bei einem betroffenen Steuerzahler machte die unterschiedliche Berechnungsweise einen geldwerten Vorteil von knapp 1.000 € im Jahr aus. Dieser erhob Klage und bekam vom FG Recht, allerdings legte das Finanzamt unter dem Az.: VI R 67/10 gegen das Urteil postwendend Revision beim Bundesfinanzhof ein. Jetzt hat das Finanzamt klein beigegeben und noch vor einer möglichen Gerichtsverhandlung in München die Revision zurückgezogen. Damit wird das o. g. Urteil rechtskräftig.
Nach Angaben des BdSt ist dies für alle Nutzer von Dienstwagen gut, die eine genaue Abrechnung bevorzugen. Will das Finanzamt den pauschalen Monatszuschlag von 0,03 Prozent auch dann erheben, wenn der Steuerzahler den Dienstwagen nur für wenige Tage im Monat (weniger als 15) für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit nutzt, sollte der Steuerzahler Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. So können Betroffene von der Wendung der Finanzverwaltung profitieren. In Kürze dürfte dazu auch ein Verwaltungsschreiben erscheinen.
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