Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für Februar 2011
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlicht jeden Monat die amtlichen Umrechnungskurse für die Umsatzsteuer. Gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG sind Werte in fremder Währung zur Berechnung der Steuer und der abziehbaren Vorsteuerbeträge auf Euro nach diesen Durchschnittskursen umzurechnen. Entscheidend ist der Monat, in dem die Leistung ausgeführt oder das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vor Ausführung der Leistung vereinnahmt wird. Ist dem leistenden Unternehmer die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten gestattet, müssen die Entgelte nach den Durchschnittskursen des Monats umgerechnet werden, in dem sie vereinnahmt werden.
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