Fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung 2010 – Arbeitgeber müssen nicht erneut übermitteln
24. Februar 2011
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist seit gestern im Zusammenhang mit der Mitteilung zu Fehlern bei der Lohnsteuerbescheinigung der Arbeitnehmerbeiträge bei freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung versicherten Arbeitnehmern auf Folgendes hin:
- In vielen Fällen hätten Arbeitgeber bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern in der Lohnsteuerbescheinigung 2010 unter Nummer 25 und 26 nur die um die Arbeitgeberzuschüsse geminderten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bescheinigt.
- Gleichwohl müssten Arbeitnehmer nicht befürchten, dass die Angabe gekürzter Beiträge zu Nachteilen im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer führt. Die Fälle mit fehlerhafter Lohnsteuerbescheinigung 2010 würden maschinell erkannt. Das Finanzamt berücksichtige daraufhin die vom Arbeitnehmer geleisteten Beiträge bei der Veranlagung zur Einkommensteuer in zutreffender Höhe als Vorsorgeaufwendungen. Grundsätzlich werde jedoch empfohlen, dass die betroffenen Arbeitnehmer prüfen, ob im Steuerbescheid die tatsächlich geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung zutreffend berücksichtigt wurden.
- Es sei damit nicht mehr erforderlich, dass Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 erneut übermitteln und den Arbeitnehmern korrigierte Ausdrucke aushändigen.
(BMF, Mitteilung vom 23.02.2011)
Autor: Business Netz Redaktion
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