Fehler bei der Lohnsteuerbescheinigung 2010 - Neue Software soll Abhilfe schaffen
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz hat gestern zur Problematik der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen bei freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmern angekündigt, dass die Finanzverwaltung an einer Softwarelösung arbeite. Hintergrund der Schwierigkeiten sei ein Fehler bei einigen Lohnsteuersoftware-Anbietern. Hierbei wurden in den elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen in den Zeilen 25 (Krankenversicherung) und 26 (soziale Pflegeversicherung) nur die Beitragsanteile, mit denen der Arbeitnehmer tatsächlich belastet wird – also der sogenannte Arbeitnehmeranteil – und nicht der Gesamtbetrag ausgewiesen.
Die Finanzverwaltung benötige jedoch den Gesamtbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil). Die gesondert zu erfassenden Zuschüsse des Arbeitgebers werden bei der Berechnung der Einkommensteuer automatisch vom Gesamtbeitrag gekürzt. Bei fehlenden Angaben zum Arbeitgeberanteil kann es daher unter Umständen zu einer zu hohen Versteuerung kommen. Die Finanzverwaltung arbeite derzeit an einer Softwarelösung, mit der solche Fehler beim Finanzamt automatisch erkannt werden. Bis dahin würden die betroffenen Fälle personell geprüft und korrigiert. Die Fälle könnten bereits jetzt abschließend bearbeitet werden. Die OFD weist daraufhin, dass es in Einzelfällen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Steuererklärung kommen könne, da der Gesetzgeber grundsätzlich für die elektronische Übermittlung von Daten an die Finanzverwaltung eine Frist bis zum 28. Februar eingeräumt hat. Daher lägen den Finanzämtern teilweise zur Steuerberechnung relevante Daten noch nicht vor (OFD Koblenz, Pressemitteilung vom 22.02.2011).
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