Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Sammlermünzen - Gold- und Silberpreise für 2011
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt die Gold- und Silberpreise bezüglich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Umsätze mit Sammlermünzen für das Kalenderjahr 2011 veröffentlicht. Auf die steuerpflichtigen Umsätze von Goldmünzen ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für diese Umsätze mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt. Für steuerpflichtige Goldmünzenumsätze muss der Unternehmer zur Bestimmung des zutreffenden Steuersatzes den Metallwert von Goldmünzen grundsätzlich anhand der aktuellen Tagespreise für Gold ermitteln. Maßgebend ist der von der Londoner Börse festgestellte Tagespreis (Nachmittagsfixing) für die Feinunze Gold. Dieser in US-Dollar festgestellte Wert muss anhand der aktuellen Umrechnungskurse in Euro umgerechnet werden. Aus Vereinfachungsgründen kann der Unternehmer jedoch auch den letzten im Monat November festgestellten Gold-Tagespreis für das gesamte folgende Kalenderjahr zu Grunde legen. Für 2011 ist die Metallwertermittlung nach einem Goldpreis (ohne Umsatzsteuer) von 34.273 € je Kilogramm (umgerechneter Tagespreis vom 30.11.2010) vorzunehmen.
Bezüglich der Ermittlung des Metallwerts (Silberwerts) von Silbermünzen kann aus Vereinfachungsgründen der letzte im November festgestellte Preis je Kilogramm Feinsilber für das gesamte folgende Kalenderjahr zu Grunde gelegt werden. Für 2011 ist die Wertermittlung nach einem Silberpreis (ohne Umsatzsteuer) von 655 € je Kilogramm (Tagespreis vom 30.11.2010) vorzunehmen (BMF-Schreiben vom 01.12.2010; IV D 2 - S 7229/07/10002).
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