Finanzgericht bestätigt Kostenpflicht für verbindliche Auskünfte
Das Finanzgericht (FG) Münster hat entschieden, dass die seit dem Jahr 2007 geltende Gebührenpflicht für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft verfassungsgemäß ist. Es bestehe aus rechtsstaatlichen Gründen keine Verpflichtung der Finanzbehörde, für den Steuerpflichtigen dessen beabsichtigte Sachverhaltsgestaltung kostenfrei steuerrechtlich zu prüfen. Mit der verbindlichen Auskunft erbringe die Finanzbehörde eine konkrete Dienstleistung, die außerhalb der eigentlichen Hauptaufgabe - der Durchführung von Besteuerungsverfahren - anfalle. Der hiermit verbundene zusätzliche Verwaltungsaufwand und der dem Steuerpflichtigen zukommende Vorteil dürfe durch die Erhebung einer Gebühr ausgeglichen werden, und zwar trotz der Komplexität des geltenden Steuerrechts. Im Streitfall bezog sich die Auskunft auf eine geplante Unternehmensneustrukturierung (FG Münster, Urteil vom 01.07.2010, Az.: 3 K 722/08).
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