Gilt auch für Mieter: Bis zu 2.500 € für Zuschuss für den altersgerechten Wohnungsumbau
Die KfW bezuschusst ab 1. Mai das aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung subventionierte Förderangebot "Altersgerecht Umbauen" zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand. Antragsberechtigt sind private Eigentümer von 1- und 2-Familienhäusern bzw. Eigentumswohnungen, Wohneigentümergemeinschaften sowie Mieter. Gefördert werden zum Beispiel der Einbau von Aufzügen, die Überbrückung von Treppenstufen, die Verbreiterung von Türen oder die Anpassung von Bädern, um eine selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Einführung einer Zuschussvariante soll für Privatpersonen, die keinen Finanzierungsbedarf haben oder aus Altersgründen keine Darlehen mehr aufnehmen möchten oder können, eine Alternative zur Darlehensvariante darstellen. Ab einer Investitionssumme von 6.000 € kann ein Zuschuss von 5% der förderfähigen Investitionskosten, max. 2.500 € pro Wohneinheit gewährt werden. Für Investoren mit umfassenderem Finanzierungsbedarf stehen darüber hinaus auch weiterhin Förderdarlehen zu sehr attraktiven Konditionen ab 1,51 % p. a. effektiv bereit. Das Programm basiert auf frei kombinierbaren, in sich flexiblen Förderbausteinen. Die dazu speziell für den Wohnungsbestand entwickelten technischen Mindestanforderungen stellen einen ersten bundesweiten Standard dar, der genügend Flexibilität bei der Umsetzung bietet, dabei jedoch eine hohe Qualität der Barrierereduzierung sicherstellt. Näheres unter www.kfw.de .
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