Neue EU-Richtlinie: Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken ab 2011 nicht mehr zu 100 % möglich
Die Europäischen Union hat jetzt die jüngste Richtlinie (RL 2009/162/EU) zur Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie bekannt gemacht. Geändert wird u. a. der Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken. Künftig kann der Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken nicht mehr zu 100% in Anspruch genommen werden. Wird ein dem Unternehmen zugeordnetes Grundstück vom Unternehmer sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwendet, kann bei Ausgaben im Zusammenhang mit diesem Grundstück maximal der Umsatzsteueranteil als Vorsteuer abgezogen werden, der sich auf die Verwendung des Grundstücks für unternehmerische Zwecke bezieht. Wenn sich der Verwendungsanteil des Grundstücks ändert, muss dieses nach den in dem betreffenden Mitgliedstaat geltenden Vorschriften berücksichtigt werden. Die Neufassung muss bis zum 01.01.2011 in nationales Recht umgesetzt werden (voraussichtlich über § 15a UStG).
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