Bundesregierung will steuersparende Aufteilung von Abfindungen verhindern
In einem Einmalbetrag ausbezahlte Abfindungen dürfen auch in Zukunft nicht auf mehrere Steuerjahre aufgeteilt werden, um die Steuerlast zu senken. Die Bundesregierung teilte dies in einer Sitzung des Finanzausschusses am 27.01.2010 auf Fragen von Abgeordneten mit, dass sich ein Urteil des Bundesfinanzhofes (11.11.2009; Az.: IX R 1/09) das einem Arbeitnehmer die Aufteilung einer Abfindung auf mehrere Jahre erlaubt habe, auf eine alte, inzwischen geänderte Rechtslage beziehe. Anders verhalte es sich nach Angaben der Bundesregierung aber, sobald ein Arbeitnehmer, der eine Abfindung erhält, mit dem Arbeitgeber eine Fälligkeitsvereinbarung schließe. Damit kann die Auszahlung der Abfindung auf mehrere Kalenderjahre verteilt werden. Entscheidend für die Besteuerung sei der Zeitpunkt, an dem das Geld dem Arbeitnehmer zugeflossen sei.
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