Abgeltungssteuer leicht gemacht – Bundesfinanzministerium sagt, was Sie beachten müssen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat noch vor dem Jahresende in einem umfangreichen Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge Stellung genommen. Diese wurde durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zum 01.01.2009 eingeführt. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wurde jetzt die lang erwartete Verwaltungsanweisung zur Anwendung der gesetzlichen Regelungen veröffentlicht. Das Schreiben besteht aus sage und schreibe 105 Seiten und kann auf den Internetseiten des BMF heruntergeladen werden (BMF, Schreiben vom 22.12.2009 - IV C 1 - S 2252/08/10004).
- 3429 Aufrufe