Jahreswagenrabatt – Bundesfinanzministerium regelt Besteuerung neu
Das Bundesfinanzministerium hat noch in diesem Jahr ein Schreiben zur realitätsgerechteren Besteuerung von Jahreswagenrabatten veröffentlicht, um Arbeitgebern eine Änderung des Lohnsteuerabzugs 2009 zu ermöglichen. Der BFH hatte 2009 festgestellt (Az.:VI R 18/07) , dass die Ableitung des geldwerten Vorteil aus dem Jahreswagenrabatt nicht auf der Grundlage der „unverbindlichen Preisempfehlung“ des Herstellers vorgenommen werden könne. Vielmehr sei jedenfalls der Preisabschlag zugrunde zu legen, den ein Autohändler bereits auf bloße Nachfrage zu gewähren bereit ist, also noch vor Eintritt der Preisverhandlungen Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Besteuerung dieser Rabatte auf ein „realitätsgerechtes Maß“ zu bringen. Dieses Vorhaben wird durch das BMF-Schreiben umgesetzt.
Die Neuregelung der Ermittlung des geldwerten Vorteils sieht u. a. vor, dass bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils 80 Prozent (statt bisher 50 Prozent) der durchschnittlich tatsächlich gewährten Rabatte berücksichtigt werden. Anders als bisher fließen künftig neben Barrabatten auch Rabatte in anderer Form, z.B. Zugabe von Zubehör, kostenlose Inspektionen oder Rabatte aus der Inzahlungnahme von Gebrauchtwagen in diese Ermittlung ein (BMF-Schreiben vom 18.12.2009; Az.: IV C 5 - S 2334/09/10006).
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