Aufpassen: Anleger sollten Freistellungaufträge prüfen
Sparer und Anleger mit Konten bei unterschiedlichen Banken sollten laut aktueller Mitteilung des Bundesverbands deutscher Banken e. V. vor dem anstehenden Jahreswechsel ihre Freistellungsaufträge überprüfen. Konkret gehe es darum, ob die vom Steuerabzug frei gestellten Beträge auf Konten und Depots noch optimal aufgeteilt sind. Bei einem Auftrag ist vielleicht noch viel Luft, der andere dagegen ist zu knapp bemessen. Eine neue Aufteilung kann daher sinnvoll sein – rechtzeitig bevor die ersten Kapitalerträge im neuen Jahr gutgeschrieben werden. Kunden sollten beachten, dass alle erteilten Freistellungsaufträge zusammen genommen den Sparer-Pauschbetrag von 801 € (bei Verheirateten 1.602 €) nicht überschreiten dürfen. Denn nur bis zu dieser Höhe sind Kapitalerträge für jeden steuerfrei. Wer Kapitalerträge von über 801 € bei einem Institut erwartet, kann seinen Freistellungsauftrag auf diese Bank beschränken. So lässt sich leichter die Übersicht wahren.
- 3097 Aufrufe