Stade Zeit - In Süddeutschland kehrt bei Steuerzahlern Weihnachtsfriede ein
Vom 21.12.2009 bis einschließlich Neujahr werden die Finanzämter in Bayern alle Maßnahmen unterlassen, die in der Weihnachtszeit als „nicht angebracht“ empfunden werden könnten. In Baden- Württemberg beginnt der Weihnachtsfriede zwei Tage später, also am 23.12.. So sollen in dieser Zeit keine Außenprüfungen durchgeführt und keine Vollstreckungsmaßnahmen getroffen werden. Falls im Einzelfall aus besonderen Gründen, etwa wegen drohender Verjährung, eine solche Maßnahme doch getroffen werden müsse, werde dies dem Bürger in geeigneter Weise, z. B. durch persönliche Kontaktaufnahme, mitgeteilt. Der „Weihnachtsfriede“ erstreckt sich allerdings nicht auf die Bekanntgabe von Steuerbescheiden. Dieses Entgegenkommen führe im Übrigen zu keinen Steuerausfällen, so die jeweiligen Finanzministerien.
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