Imbissstreit um die Mehrwertsteuer – EuGH soll Abgrenzung von Restaurantleistungen und Nahrungsmittellieferung erklären
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem EuGH jetzt mehrere Fragen vorgelegt, die die umstrittene Abgrenzung von Restaurationsleistungen (Dienstleistungen) und Lieferungen von Nahrungsmitteln betreffen. Eine Lieferung würde dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen, nicht hingegen --anders als in anderen Mitgliedstaaten-- eine Restaurant- bzw. Restaurationsleistung, die mit dem Regelsteuersatz von 19 % besteuert wird. In zwei Verfahren geht es um die Beurteilung der Abgabe von Speisen aus einem Imbisswagen, ein weiteres betrifft die Abgabe in Kino-Foyers, in denen Tische und Stühle stehen. Außerdem sollen Leistungen eines Party-Service geklärt werden (BFH, Beschlüsse vom 15. Und 27. 10. 2009, Az.: XI R 6/08; XI R 37/08; V R 3/07; V R 35/08).
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